Wien - Das Objektivierungsgesetz soll nicht beschlossen werden. Zumindest wenn es nach dem Präsidenten des Rechnungshofes, Franz Fiedler, und SPÖ-Frauensprecherin Barbara Prammer geht. Die Kritik der beiden hat aber unterschiedliche Schwerpunkte. Prammer weist im STANDARD-Gespräch darauf hin, dass das vermeintlich "objektive" Gesetz zulasten der Frauen gehen werde. Zwar sei der überarbeitete Entwurf "verbal entschärft", es gebe aber für Bewerberinnen, die nicht in den Dreiervorschlag für eine freie Stelle kommen, noch immer "keine Möglichkeit der Beanstandung". Damit sei das Gesetz ein "weiterer Stein, der die Frauenförderung im öffentlichen Dienst erschwert". Die Grazer Juristin Silvia Ulrich bestätigt, dass "der Sündenfall meistens schon bei der Vorselektion" passiere. Bisher konnten sich übergangene Bewerberinnen über das Bundesgleichbehandlungsgesetz dagegen wehren. Rechnungshofpräsident Fiedler hatte indes gegen das von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (FP) vorgelegte und vom Ministerrat beschlossene Objektivierungsgesetz die drohende Überbürokratisierung und die weit gehende Ausschaltung des Verwaltungsgerichtshofes in Stellung gebracht. Es bringe "keine Vorteile". Künftig sollen externe Beraterfirmen in speziellen Ausleseverfahren geeignete Kandidaten für Spitzenfunktionen im öffentlichen Dienst herausfiltern. Neue Kontrollsenate für Einsprüche anstelle der Höchstgerichte - zusätzliche Kosten laut Entwurf 15 Millionen Schilling jährlich - würden die Postenbestellung, nur erschweren, ohne eine objektive Besetzung zu garantieren. (nim/DER STANDARD, Printausgabe 31.7.2001))