Wien – Wer ein neues Heim sucht, geht meist sorgfältig vor. Wände, Türen, Fenster, Lift und Garage werden genau geprüft, das Grundbuch inspiziert. Bei der Prüfung der elektrischen Anlage, da hapert es. Vor Vertragsabschluss sollte unbedingt ein "Elektro-Befund" – er dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage – verlangt werden, rieten die Innung der Elektrotechniker und das Kuratorium für Elektrotechnik in einer Aussendung der Wiener Wirtschaftskammer.

Gefährliche Stromfallen

In Tausenden Wohnungen und Häusern können unerkannt gefährliche Stromfallen lauern, warnt die Wirtschaftskammer, der Laie sei rettungslos überfordert. Alte, mangelhaft isolierte und überlastete Leitungen, manipulierte Sicherungen, keine oder fast wirkungslose Erdleitungen, fehlende Schutzeinrichtungen wie etwa ein FI-Schalter würden sich auch in Objekten jüngerer Baujahre finden. Der Laie oder wohlmeinende "Fachfreund" könne unmöglich beurteilen, welch lebensgefährlicher Pfusch eventuell in der Wand seines zukünftigen Heimes verborgen ist. Der Traum vom behaglichen Heim könne schnell zum Albtraum werden.

Elektrobefund vom Elekto-Techniker

Der "Elektro-Befund" wird nach einem gründlichem E-Check ausgestellt, hieß es in der Ausendung. Dabei handelt es sich um eine fachgerechte Überprüfung der gesamten Elektroanlage einer Wohnung oder eines Hauses. Elektroleitungen, Stromkreise, Verteiler, Sicherungen, Fehlerstrom-Schutzschalter, die Erdleitung etc. werden genau überprüft. Durchgeführt wird der Test von einem kompetenten Elektro-Techniker. Gefährliche Mängel könnten erkannt und beseitigt werden.

Ergibt der E-Check keine Mängel, dokumentiert der Elektrotechniker durch den "Elektro-Befund" den sicheren und funktionsfähigen Zustand der Elektroanlage und stellt als Erinnerung für die nächste Überprüfung eine markengeschützte Prüfvignette aus. Böse Überraschungen sind so ausgeschlossen.

Ab Vertragsabschluss ist man für das Gesetz der "Betreiber" und der haftet

Ab Vertragsabschluss ist man für das Gesetz der "Betreiber" der elektrischen Anlage des neuen Heimes. Man sei für die Instandhaltung der Elektroanlage verantwortlich und hafte für alle Schäden, die aus dem nicht ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage entstehen, warnte die Wirtschaftskammer. Im Schadensfall müsse man gegenüber der Versicherung beweisen, dass die Elektroanlagen vorschriftsmäßig gewartet wurden. Auch bei Umbauten und wesentlichen Änderungen einer Elektroanlage hafte der "Betreiber" dafür, dass die gültigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. (APA)