Wien - Die Regierung hat das "Verwaltungsreform-Gesetz 2001" in Begutachtung geschickt. Darin ist die Konzentration zahlreicher Verwaltungsverfahren im Gewerbebereich bei der Bezirkshauptmannschaft geregelt. Betroffen sind 23 Gesetze, darunter etwa die Bereiche Wasser- und Forstrecht, das Epidemiegesetz und das Tierseuchengesetz. Sie sollen nicht mehr von den Landeshauptleuten bzw. von den Ministerien, sondern ausschließlich von den Bezirkshauptmannschaften (BH) vollzogen werden. Die Begutachtungsfrist ist auf sechs Wochen anberaumt. In Kraft treten soll das "Verwaltungsreform-Gesetz" mit Anfang 2002. Berufungen würden dann nicht mehr wie bisher in den Ministerien erledigt, sondern bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten (UVS) in den Ländern gebündelt. Durch die Verkürzung der Instanzenzüge sollen jährliche Einsparungen von 3,5 Milliarden Schilling erzielt werden. Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) erwartet sich durch die Tätigkeit der UVS außerdem eine bessere "Qualität" der Verwaltungsakte und damit eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes. Die Verkürzung der Instanzenzüge soll außerdem zu einer deutlichen Verkürzung der Verwaltungsverfahren führen. Wer also beispielsweise eine Rodungsbewilligung nach dem Forstrecht erlangen möchte, soll sich künftig nicht mit Bezirksbehörde, Landeshauptmann und Ministerium als erste, zweite und dritte Instanz herumschlagen, sondern sich nur mehr an die BH als erste bzw. an den UVS als zweite Instanz wenden müssen. Nach Angaben des Bundeskanzleramtes ist das nunmehrige "Verwaltungsreformgesetz" ein "Testlauf" für weitere ähnliche Verwaltungskonzentrationen. (APA)