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"Im Prinzip ein Wahnsinn", sagt Harald Segall. Der Mann ist Polizeigewerkschafter und wird wie viele seiner Kollegen im Exekutivdienst demnächst empfindliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen. Ihm wird die Gefahrenzulage gekürzt. Weil er zuwenig im Außendienst ist. Ab September wird bei allen Exekutivbeamten, die weniger als 50 Prozent ihrer Dienstzeit auf der Straße unterwegs sind, die Gefahren- und die Exekutivdienstzulage voll besteuert. Bisher wurde sie den Beamten und zwar allen Exekutivbeamten brutto für netto ausbezahlt. Diese beiden Zulagen, die etwa 2200 Schilling ausmachen, galten als fixer Bestandteil des Gehalts. Insgesamt sind knapp 5000 Sicherheitswachebeamte, Kriminalbeamte und Polizeijurist von diesem Einschnitt betroffen. Entsprechend groß ist der Unmut unter den Kollegen. Im Schnitt werden sie monatlich zwischen 1018 und 1400 Schilling weniger ausbezahlt bekommen. Das Innenministerium hat in dieser Angelegenheit erst einmal das Finanzministerium geklagt. Eigentlich das Finanzamt für den 23._Bezirk, das den Steuerbescheid ausgestellt hat. Dennoch behält das Innenministerium bereits ab 1._September die Differenzsumme ein. Und legt sie bis zur Entscheidung des Rechtsstreits auf ein Sperrkonto. Polizeigewerkschafter Segall kündigt im Gespräch mit dem Standard Klagen an. Sammelklagen werden nicht nur gegen das Finanz-, sondern auch gleich gegen das Innenministerium eingebracht. Segall hält es nämlich für eine Frechheit, dass das Innenministerium in vorauseilendem Gehorsam dem Finanzministerium gegenüber die gekürzten Gehälter ausbezahlt: „Ein Fehler“. Dass Polizeibeamte im Innendienst prinzipiell eine Gefahrenzulage erhalten sollen, steht für Segall außer Frage. Schließlich begeben sich auch Innendienstbeamte gelegentlich in den Außendienst. Das gelte für Polizeijuristen gleichermaßen wie für Lehrer in der Polizeischule. Ein anderer Polizeibeamter, der einen reinen Bürojob verrichtet, ist über die Kürzung bei der Gefahrenzulage ebenfalls schlichtweg empört: Warum soll er, nur weil er nicht auf der Straße Dienst versieht, dafür aber Karriere macht, bestraft werden? Fragt er. (DER STANDARD, Print, 4.8.2001)