Wien - Vor einem übereilten Wechsel des Stromlieferanten warnt nun die Arbeiterkammer (AK) die Konsumenten. Ersparnisse seien mit Beginn der Volliberalisierung des österreichischen Strommarktes per 1. Oktober, die die freie Wahl des Stromlieferanten auch für Haushalte ermöglicht, noch drinnen. Allerdings sollten die Konsumenten die verschiedenen Angebote prüfen und genau rechnen. Ein Wiener Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh kann bis zu 330 S (24,0 Euro) im Jahr sparen, ein großer Haushalt (Jahresverbrauch bis zu 6.000 kWh) bis zu 640 S. Bei einem hohen Verbrauch (bis 10.000 kWh) kann die Stromrechnung um bis zu 1.200 S niedriger ausfallen. "Uninteressant" Für einen Singlehaushalt mit einem Verbrauch von bis zu 1.000 kWh sei ein Wechsel des Stromanbieters - ausgenommen in Niederösterreich, wo maximal 150 S im Jahr gespart werden können - "uninteressant", so die AK am Montag in einer Pressemitteilung. Sollte sich ein Haushalt für einen Wechsel entscheiden, rät die AK, den Vertrag mit dem alten Lieferanten erst dann zu kündigen, wenn die Wahl für den neuen Anbieter bereits getroffen ist. Weiters rät zum Vergleich mehrerer Angebot sowie zu genauen Überprüfung der gesamten Kosten inklusiver aller Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten. Als Vergleichsgrundlage soll der Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) herangezogen, der auf der letzten Strom-Jahresabrechnung steht. Reiner Strompreis sagt gar nichts Der reine Strompreis sage noch gar nichts über die späteren tatsächlichen Kosten je kWh aus. Zur Grundgebühr und zum Verbrauchspreis kämen noch andere Kosten wie die Netzgebühr für die Zulieferung des Stroms durch den bisherigen Lieferanten, das Entgelt für Messleistungen, sonstige Zuschläge sowie Energieabgabe und Umsatzsteuer dazu. Auf der Rechnung erscheinen werden außerdem die "stranded costs", für Investitionen der E-Wirtschaft, die auf Grund der Liberalisierung nicht mehr verdient werden können. Das Ausmaß dafür steht noch nicht fest, Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) will die Entscheidung darüber aber noch bis Herbst fällen. Offen sind auch noch die Zuschläge für erneuerbare Energie. Wichtig seien auch noch Vertragsdauer und Kündigungsfristen sowie die Frage, ob das jeweilige Angebot an Mindest- oder Höchstabgabemengen geknüpft ist. Genau festgelegt werden soll der Beginn der Lieferung. Nicht locken lassen sollte man sich von Zusatzangeboten wie Rabatten, geschenkten kWh oder Bonuspunkten. Die AK rät auch dabei, genau durchzurechnen was unterm Strich übrig bleibt. Wechsel darf nicht verrechnet werden Bei einem Wechsel der Stromlieferanten ist der bisherige Versorger weiterhin für den Netzbetrieb sowie dessen Aufrechterhaltung und Wartung zuständig. Konsumenten haben nach wie vor Anspruch auf den gleichen Service bis zum Haus-Verteiler wie bisher, auch wenn der Strom von einem neuen Lieferanten bezogen wird, betont die AK. Der Wechsel darf den Haushalten grundsätzlich nicht verrechnet werden, hatte Stromregulator Walter Boltz kürzlich betont. Es gebe aber Überlegungen, die Unkosten bei sehr häufigem Wechsel zu verrechnen. (APA)