Wien - Bei einer Fahrscheinkontrolle in der Straßenbahn der Linie 21 versetzte ein Fahrgast einem Kontrollor einen Faustschlag. Der Mann versuchte daraufhin zu flüchten. Das Wiener Landesgericht hat eine Strafe von drei Monaten bedingter Haft verhängt, wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung. Der Schwarzfahrer verteidgte sich, dass die Kontrollore nicht gerade fein mit ihm umgegangen wären: "Einer hat mich am Hemd gepackt. Ein Knopf ist abgesprungen!" Richterin Brigitte Zeilinger wunderte sich über die Folgen des Schlags. Das Opfer - mit 1,88 Meter einen Kopf größer als der Täter und mit 100 Kilo auch um einiges schwerer als der Täter - hatte sich neun Tage in den Krankenstand begeben wegen einer "Brustkorbprellung". Der Anwalt des Kontrollors forderte vom Beschuldigten 5.000 Schilling Schmerzengeld und namens der Wiener Linien 6.083 Schilling Heilbehandlungskosten sowie 15.697 Schilling Entgeltfortzahlung. Das Gericht verwies den Kontrollor mit seinen Geldforderungen auf den Ziviklrechtsweg, der diese Forderungen erst überprüfen müsse.