E.ON Energie darf nicht mehr damit werben, 100 Prozent Strom aus Wasserkraft zu liefern. Ein E.ON-Sprecher bestätigte am Mittwoch in München einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe). Die Zeitung hatte gemeldet, dass die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg gegen die E.ON-Aussagen wegen Irreführung im Wettbewerb geklagt hatten. 100 Prozent Wasserkraft-Strom E.ON, die mit dem österreichischen Verbund die Gründung einer gemeinsamen Wasserstromtocher Anfang 2002 anstrebt, hatte in einer Broschüre geworben, dass Kunden mit dem Produkt "Aquapower" 100 Prozent Wasserkraft-Strom erhalten würden. Das Oberlandesgericht München teilte die Ansicht des Klägers: Bei den Kunden entstehe der Eindruck, als seien sie in der Lage, dem Netz ausschließlich umweltfreundlichen Strom zu entnehmen. Das Unternehmen argumentierte, die Aussagen seien zwar falsch, doch wenn ein Aquapower-Kunde eine bestimmte Menge an Strom entnehme, speise E.ON die gleiche Menge an Wasserkraft-Strom in das Netz ein. Die meisten Verbraucher wüßten darüber Bescheid. Im europäischen Stromnetz sei es unmöglich, Strom einer bestimmten Kraftwerksart zu bestellen. Revision gegen das Urteil wird überlegt Das Energieunternehmen teilte am Mittwoch mit, schon bei der Präsentation von Aquapower sei auf die Grenzen der Technik verwiesen worden. "Wir haben klar gemacht, dass der Strom nicht eins zu eins geliefert wird. Elektronen können nicht angestrichen werden", sagte ein E.ON-Sprecher. Das Gericht habe in seinem Urteil deutlich gemacht, dass Aquapower ein umweltschonendes Produkt sei. E.ON prüft nach eigenen Angaben, ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird. (APA/AP)