Bern - Ausländische PartnerInnen von Schweizer Lesben und Schwulen sollen leichter zu einer Aufenthaltsbewilligung kommen. Dies forderten Schwulen- und Lesbenorganisationen anlässlich des Jahrestages eines umstrittenen Bundesgerichtsurteils am Donnerstag. In der Schweiz gebe es immer noch keine menschenwürdige, pragmatische Regelung für binationale gleichgeschlechtliche Paare, heißt es in einer Aussendung der Schwulenorganisation PINK CROSS, der Lesbenorganisation Schweiz LOS und der Gruppierung Schwule und Lesben mit Ausländischen PartnerInnen (SLAP). Vor einem Jahr hatte das Bundesgericht einer Neuseeländerin, die seit sechs Jahren eine Beziehung zu einer Schweizerin hatte, die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Das Urteil löste Proteste aus. Inzwischen habe es das Paar geschafft, in der Schweiz zu bleiben, schreiben die Organisationen. Während gemischtgeschlechtliche binationale Paare die Aufenthaltsprobleme mit einer Ehe bequem aus dem Weg räumen könnten, bleibe gleichgeschlechtlichen Paaren meist nur ein finanziell und zeitlicher aufwändiger Hürdenlauf durch die Instanzen, kritisieren die Organisationen. Die Anforderungen seien nach wie vor hoch. Die Kantone würden dazu angehalten, auf eine Beziehungsdauer von mindestens vier Jahren zu achten. Den Behörden müssten weiterhin "intimste Dokumente" vorgelegt werden. (APA/sda)