Wien - Die Wiener Bauordnung sieht nur ein Mindestmaß an Regeln für eine "barrierefreie" Bauweise im Sinne Behinderter vor. Alle darüber hinausgehenden Maßnahmen sind freiwillig. Es gibt dazu detaillierte, aber unverbindliche Empfehlungen des Normungsinstituts. Laut Baupolizei regelt die Verordnung, wie Stiegen zu bauen sind: in öffentlichen Gebäuden ab drei Stockwerken müssen Lifte sein, man muss eben hineingelangen können. Stellt die Baupolizei ein Vergehen gegen die Bauordnung fest, wird Strafanzeige erstattet, anschließend die Behebung des Misstands beauftragt. Geldstrafen können bis zu 300.000 Schilling pro Beanstandung ausmachen, "Ersatzvornahmen" kommen extra. Nach Ansicht der Baupolizei seien kurze Verjährungsfristen das Problem. Bausünder müssten "wie auf frischer Tat ertappt" angezeigt werden. Meistens ergäben sich lange Verfahren. (aw, rott/ DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24. 8. 2001)