Wiener Neustadt - Das Haus ist sauber. Die Gänge wirken beinahe freundlich. Die Säle sind groß und hell. Die südliche "Neustadt" von Wien macht ihrem Namen im Landes_gericht alle Ehre. Richter Hubert Zak verhandelt flott und entspannt. Ein 36-jähriger schlanker blonder Mann, der dem Gericht mit seiner geduckten Körperhaltung und mit kleinlauten Worten den Gefallen tut, so zu wirken, als hätte er tatsächlich etwas Böses getan, wird korrekt nach dem Gesetz zu 15 Monaten teilbedingt verurteilt. Ein Monat davon muss er absitzen. Zieht man die schon verbüßte Haftzeit ab, bleiben 13 Tage Gefängnis über. Was er verbrochen hat? Nichts. Im Gegenteil. Er hat geliebt. Der Geliebte war (und ist) 17 Jahre alt. Sie begegneten einander virtuell, im Internet. Ein paar E-Mails, ein paar Treffen - und die beiden hatten eine Liebesbeziehung. "Warum müssen Sie auch in die Homepage gehen?", fragt der Richter vorwurfsvoll: "Was haben Sie sich erwartet, wen Sie da kennen lernen?" - Keine Antwort. Vermutlich: einen jungen Mann. Wäre der 36-Jährige eine Frau, hätte er mit dem 17-Jährigen tun dürfen, was ihnen Spaß machte. Wäre der 17-Jährige ein Mädchen, hätten sie so viel Sex haben dürfen, wie sie wollten. Aber Österreichs Strafgesetz hütet - trotz wiederholter Rügen und Beschwerden der UNO und des Europarates - als letztes Land der EU noch immer den Paragraphen 209, der Jugendliche unter 18 Jahren vor homosexuellen Intimitäten schützen will. "Es ist abscheulich und erniedrigend, dass mein Mandant hier sitzen muss, nur weil er und sein Freund männlichen Geschlechts sind", meint Verteidiger Helmut Graupner. "Ganz Europa schüttelt den Kopf, dass es das bei uns noch gibt." - "Der Gesetzgeber wird sich bei der Schaffung des Paragraphen schon etwas gedacht haben", erwidert der Richter. 18 Tage U-Haft

Die Mutter des jungen Mannes hatte erst vor wenigen Wochen Anzeige erstattet. Ihr war ein Liebesbrief ihres Sohnes in die Hände gefallen. Am 6. August wurde über den hoch verschuldeten Unternehmer die Untersuchungshaft verhängt. Er war schon einmal wegen eines (tatsächlichen, wenn auch geringfügigen) Sittlichkeitsdelikts zu einer bedingten Strafe verurteilt worden. Die U-Haft wurde mit der "Gefahr der Tatbegehung" begründet. "Wie soll es weitergehen mit Ihnen?", fragt der Richter. "Ich hoffe, dass der Paragraph bald abgeschafft wird", erwidert der Angeklagte: "Ich werde mich jedenfalls an das Gesetz halten und warten, bis mein Freund 18 Jahre alt ist." "Wir sind kein totalitärer Staat. Handeln Sie nicht in blinder Pflichterfüllung", appelliert der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer an den Richter. "Lassen Sie meinen Mandanten nach Hause gehen." Der Anwalt hätte sich am Vortag mit den sechs Justizwachebeamten unterhalten. "Und sogar die finden, dass das ein Skandal ist, dass man ihn gefangen hält." - "Natürlich wollen die so einen Häftling schnell wieder draußen haben", erwidert der Richter und spielt damit auf die Homosexualität an. Der Vorsitzende bedauert. Aber eine Geldstrafe könne das Gericht deshalb nicht verhängen, weil "so etwas in Österreich nicht in Geld ablösbar ist", sagt er: "Wenn der Angeklagte das will, dann kann er ja ins Ausland gehen, wo so etwas möglich ist." - Für die Zuhörer klingt das wie eine verkappte Aufforderung zum Sextourismus. Das Urteil wegen "gleichgeschlechtlicher Unzucht" ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt erbittet Bedenkzeit. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25./26.8.2001)