Wien - Die Klage hängt am Namen. An jenem von Susanne Emmerling. Sie war (bis zur Bezirksvertretungswahl im März) VP-Bezirksvorsteherin von Wieden, ist aber - nach geschlagener Wahl - als Vorsteherin von ihrer Partei doch nicht nominiert, sondern durch Susanne Reichard ersetzt worden.

Um sich gegen ihre "Absetzung" zu wehren, hat Emmerling mit Unterstützung mehrerer VP- und FP-Bezirksmandatare Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Geht die Klage durch, müsste mit noch unabsehbaren Folgen die Stadtverfassung hinsichtlich des Bestellungsmodus der Bezirksvorsteher geändert werden.

Susanne Emerling-Liste

Emmerling argumentiert, dass die Volkspartei in Wieden mit der "VP-Liste Susanne Emmerling" in die Wahl gegangen sei. Da die Partei durch sie zur stärksten im Bezirk geworden sei, hätte sie den Anspruch gehabt, als Vorsteherin nominiert zu werden (was die Stadtverfassung auch vorsieht). Es sei aber nach der Wahl eine andere Person zur Vorsteherin gemacht worden - das sei Wählerbetrug.

Die Ansicht der Exparteifreunde ist aber, dass es egal sei, ob der Namenszusatz auf der VP-Liste bestanden habe.

Juristen der MA62 (Wahlen) sind derselben Ansicht, was bereits in einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof übermittelt wurde. Die Liste mit Emmerlings Namen sei von der VP als Wahlvorschlag eingebracht worden, der Namenszusatz spiele also keine Rolle. Weiters fehle Emmerling die "Aktivlegitimation", die Wahl anzufechten, weil sie damals nicht "Zustellungsbevollmächtigte der VP-Wieden" gewesen sei.

Emmerling kämpft nicht nur um ihr verlorenes Amt, sondern auch ums Prinzip. Denn ob sie nach Gewinnen der Klage wieder als Erste im Amtshaus regieren wolle, "hängt davon ab, wie die Situation dann ist" und ob sie ihr Werk dann noch fortsetzen könne - "noch ist nicht alles verdorben". Wenig Angst, ihr neues Amt zu verlieren, hat die jetzige Vorsteherin im vierten Bezirk. Susanne Reichard schätzt "die Klage als relativ chancenlos" ein. (DerStandard,Print-Ausgabe,29.8.2001)