Wien - Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) kommt die Wiener Linien teuer zu stehen: Das Verkehrsunternehmen hat sich nun bereit erklärt, an 125.000 Jahreskarten-Besitzer rund 30 Mill. S (2,18 Mill. Euro) zurück zu zahlen, die nach einer Gebührenerhöhung im Jahr 1999 zu Unrecht von Jahreskarten-Abonnenten eingehoben wurden. Pro Person geht es um Beträge zwischen 30 und 540 S. Die Wiener Linien betonten in einer Aussendung, es sei nie beabsichtigt gewesen, sich "zu Lasten dieser sehr treuen Kundengruppe" zu bereichern. Wer ein Jahreskarten-Abonnement hat, bekommt sein Geld automatisch gutgeschrieben Die Wiener Linien wollen den jeweiligen Betrag im Laufe des kommenden Dezembers an die Betroffenen überweisen, hieß es am Mittwoch. Wer weiterhin ein Jahreskarten-Abonnement hat, bekommt sein Geld automatisch auf sein Konto gutgeschrieben. Ehemalige Abonnenten, die zum damaligen Zeitpunkt ihre Jahreskarte mittels Einziehungsauftrag bezahlt haben, müssen sich dagegen mit ihrer Forderung schriftlich unter Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Jahreskarten-Nummer sowie unter Bekanntgabe der Bankverbindung an die Tarifabteilung der Wiener Linien, Erdbergstraße 202, 1031 Wien (Telefon 01/7909-115) wenden. Von sich aus anschreiben wollen die Wiener Linien nur jene Kunden, die seinerzeit die höhere Summe nur unter Protest bezahlt hatten. Anlass für die Rückzahlungsaktion ist ein Musterprozess Anlass für die Rückzahlungsaktion ist ein Musterprozess, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Wiener Linien geführt hat: Die Wiener Linien hatten per 1. Jänner 1999 ihre Tarife angehoben. Dabei wurden auch die Ratenzahlungen für jene Jahreskarten angehoben, die die Kunden bereits vor dem 1. Jänner 1999 - zu einem geringeren Entgelt - erworben hatten. Konkret ging es um 60 Schilling zusätzlich pro Monat, Senioren mussten 30 Schilling mehr bezahlen. Gerechtfertigt wurde diese Vorgangsweise mit Hinweisen auf Geschäftsbedingungen und die "jeweils geltenden" Tafrifbestimmungen. Der VKI argumentierte, dass die Kunden die Jahreskarte zwar im Abonnement bezogen haben, eine jeweils jährlich stattfindende Verlängerung aber dennoch zu einem bestimmten Preis stattfinde. Dieser Preis könne dann nicht nachträglich - einseitig vom Unternehmer - geändert werden. Erhöhung darf daher erst ab Verlängerung wirksam werden Der OGH gab dem VKI Recht. Der Konsument könne zwar nicht erwarten, dass die Jahreskarte jährlich gleich teuer bleibt. Aber der im Augenblick der Verlängerung vereinbarte Preis könne - während der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte - nicht einseitig von den Wiener Linien geändert werden. Diesbezügliche Klauseln der Wiener Linien seien unwirksam. Eine allfällige Erhöhung darf daher erst ab dem jeweiligen Datum der Verlängerung des Jahreskartenabonnements wirksam werden. "Die Wiener Linien waren auf Grund der sehr genauen Prüfung der Tarifbestimmungen sowohl intern als auch durch Aufsichtsbehörden von der Rechtmäßigkeit der Bestimmungen überzeugt und wollten sich keinesfalls auf Kosten der Jahreskartenkunden Vorteile verschaffen. Da durch die höchstgerichtliche Entscheiden nunmehr Rechtssicherheit besteht, werden die Wiener Linien den betroffen Jahreskartenkunden die zuviel bezahlten Beträge selbstverständlich auf möglichst unbürokratischem Weg wieder rückerstatten", heißt es nun von Seiten der Wiener Linien. (APA)