Wien - Das Nicht-Handeln von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) in Sachen Jugendgerichtshof Wien kritisiert die Fachgruppe Jugendrichter in der Richtervereinigung in einer Resolution: "Der Herr Bundesminister für Justiz wird dringend aufgefordert dafür zu sorgen, dass die vom Nationalrat beschlossene Jugendgerichtsgesetz-Novelle 2001 auch ordnungsgemäß durch ausreichende Personalausstattung ... vollzogen werden kann." Durch die Einbeziehung der 19- bis 21-Jährigen in die Zuständigkeit der Jugendgerichtsbarkeit sei der Arbeitsanfall beim Jugendgerichtshof Wien um 67 Prozent gestiegen. Dafür wurden zwar vier weitere Richter-Planstellen geschaffen. Bisher wurden aber erst zwei Richter ernannt, von denen einer wiederum für ein Großverfahren gesperrt werden musste, heißt es in der Resolution. Für die restlichen beiden hätten sich in bereits zwei Ausschreibungen "zahlreiche Geeignete beworben, der Justizminister verweigert jedoch die Durchführung eine Ernennung mit der unserer Meinung nach unhaltbaren Argumentation, dass nur ein Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ernannt werden könnte". Am Straf-Landesgericht waren nach der Novelle Planstellen gekürzt worden, wodurch es dort jetzt einige Richter zu viel gibt. Sie können zu einem Wechsel nicht gezwungen werden, weil Richtern die Unversetzbarkeit verfassungsrechtlich garantiert ist. Für Böhmdorfer Besetzungen Sache Jesionek Es sei die Sache von Jugendgerichtshof-Präsident Udo Jesionek, dafür zu sorgen, dass die beiden offenen Stellen an seinem Gerichtshof besetzt werden, meint Justizminister Dieter Böhmdorfer (F). "Wenn die Situation am Jugendgerichtshof Wien dramatisch ist, so nur deshalb, weil der Präsident des JGH Dr. Udo Jesionek es nicht versteht, von den mehr als 70 Richtern des Landesgerichts für Strafsachen Wien zwei für eine Tätigkeit an dem von ihm geleiteten Gerichtshof zu interessieren", so Böhmdorfer am Donnerstag in einer Aussendung. Jesionek müsste "in kollegialen Gesprächen dafür sorgen, dass sich weitere zwei Richter des LG für Strafsachen Wien zu seinem Gerichtshof bewerben", meinte der Justizminister. Die gesetzmäßige Bestellung von Richtern sehe vor, dass der zuständige Oberlandesgerichtspräsident offene Planstellen ausschreibe und die aus Richtern bestehenden Personalsenate Besetzungsvorschläge (an den Justizminister, Anm.) erstatten. "Hätte Dr. Jesionek zeitgerecht die ihm obliegenden Führungsaufgaben beim Jugendgerichtshof wahrgenommen, wäre es nicht zur jetzigen Situation gekommen", so Böhmdorfer. (APA)