Wien - Die katholischen Bischöfe haben bei ihrer Vollversammlung diese Woche die Ablehnung einer kirchlichen Segnung von gleichgeschlechtlichen Segnungen betont. Das hat der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn, am Freitag in einer Pressekonferenz berichtet. Differenzen mit der Katholischen Männerbewegung (KMB), die sich für derartige Segnungen ausgesprochen hat, sollten intern geklärt werden. Klar sei jedenfalls, dass sich kirchliche Organisationen "klar und unmissverständlich zur katholischen Glaubens- und Sittenlehre bekennen" müssten. Der Kardinal betonte, dass es sich bei der Frage nicht um das Hauptthema der Bischofskonferenz gehandelt habe. Dementsprechend heißt es in den Presseunterlagen dazu wörtlich: "Nachwort zu einer Sommerdebatte" - oder, so Schönborn: "Wenn ich etwas boshafter wäre, würde ich sagen, Nachwort zu einer Sommerlochdebatte." "Kurz und bündig" "Kurz und bündig" haben die Bischöfe dennoch drei Punkte fest gehalten: Eine kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen "wird von allen katholischen Bischofskonferenzen abgelehnt, da sie der kirchlichen Lehre klar widerspricht". Gleichzeitig heißt es aber, dass die "Seelsorge für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Neigung" den Bischöfen ein "wichtiges Anliegen" sei. Und schließlich wird von den katholischen Organisationen das Bekenntnis zur Glaubens- und Sittenlehre eingefordert. Fragen zur KMB beantwortete Schönborn ausweichend: "Es laufen Gespräche, es laufen durchaus auch Auseinandersetzungen" - und: "Selbstverständlich wird von der Katholischen Männerbewegung erwartet, was wir in dem letzten Satz (Bekenntnis zur Glaubens- und Sittenlehre, Anm.) gesagt haben. Wie die Katholische Männerbewegung damit umgeht, das muss sie jetzt intern klären und das werden wir intern mit ihr klären." Keine Änderung des Paragrafen 209 In ihrer Herbstsession haben sich die Bischöfe auch gegen eine Änderung des "Homosexuellenparagrafen" 209 ausgesprochen, der das Schutzalter für homosexuelle Kontakte festgelegt wird. "Selbstverständlich" - so Schönborn - werde jede Diskriminierung Homosexueller abgelehnt. Beim Paragrafen 209 gehe es aber um den "Schutz von Jugendlichen". Sehr wohl eine Änderung beim Schutzalter wollen die Bischöfe aber für heterosexuelle Kontakte. Hier wäre eine Anhebung auf 16 Jahre "angebracht". In den Unterlagen der Bischofskonferenz wird auch eine zweites Argument gegen Änderungen beim Paragrafen 209 angeführt: "Sehr wahrscheinlich wird die Forderung nach De-facto-Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit Ehe nicht lange auf sich warten lassen. Dem nachzugeben wäre ein weiteres Zeichen einer unkritischen Übernahme negativer Trends der EU." (APA)