Der nigerianische Schriftsteller Charles Ci-K Ofoedu hat vor Jahren für zwei seiner Landsleute je eine Überweisung vorgenommen. Nach der Herkunft des Geldes hat er nicht gefragt. Er wusste, sagt er, dass manche Ausländer illegal in Österreich lebten und keine Möglichkeit hatten, ein Konto zu eröffnen. Es sei selbstverständlich gewesen, einander zu helfen. Es war aber auch eine Unvorsichtigkeit. Das Geld stammte aus dem Drogenhandel. Für das Gericht daher: ein klarer Fall von Geldwäsche. Mit dem Vorbehalt, dass Ofeodu "aus falsch verstandener Kameradschaft" gehandelt hat. Daher: Verurteilung bedingt. Verurteilt ist verurteilt, sagte die Fremdenpolizei und verweigerte Ofoedu den weiteren Aufenthalt in Österreich. Der Autor wird in Schubhaft genommen, das Innenministerium beruft sich aufs Recht: eine Selbstverständlichkeit. Nicht ganz. Es ist fraglich, ob die Bestimmung, dass Verurteilte keine weitere Aufenthaltsbewilligung erhalten, auch für bedingt Verurteilte gilt. Es ist mehr als fraglich, ob Personen rechtskonform abgeschoben werden dürfen, denen in ihrer Heimat (wie im Fall Nigerias) ein abermaliger Prozess für dasselbe Delikt droht. Und es ist eigentlich keine Frage, dass ein auf Englisch schreibender Autor, dem mit der Abschiebung aus Österreich lebenslang der Zugang zum ganzen Schengenland versperrt wird, weit härter bestraft würde, als sogar das umstrittene Asylrecht es vorsieht. Wie würde man so bedenkenlose Buchstabentreue verstehen können? Als verkappte Rache am Mitorganisator der Proteste nach dem Tod von Marcus Omofuma? Als Rechthaberei eines Polizei- und Justizapparats, der sich mit seiner "Operation Spring" am Ende nicht gänzlich blamiert haben will? Als Revanche für den Polizeimethoden-Enthüllungsroman Morgengrauen? Oder schlicht als Blackout in Sachen Menschlichkeit? (DER STANDARD, Print, 12.11.2001)