Wien - Der Beschluss des ÖGB-Bundesvorstandes im Wortlaut: - Der ÖGB ist die Dachorganisation der überparteilichen Gewerkschaftsbewegung in Österreich mit Rechtspersönlichkeit, die Gewerkschaften sind Gliederungen des ÖGB. - Der ÖGB, seine Abteilungen, die Landes- und Bezirks-Organisationen und die Gewerkschaften halten zur optimalen Betreuung seiner Mitglieder die Schaffung von Arbeitsgemeinschaften für Wirtschafts-, Cluster- und Betreuungsbereiche für sinnvoll. Die Gewerkschaften bekennen sich im Rahmen der neu entstehenden Strukturen zur Erarbeitung eines Vorschlages für die Bildung solcher Arbeitsgemeinschaften. - Es werden neue Gewerkschaften bzw. Allianzen von Gewerkschaften gebildet, es bleiben jedoch auch Gewerkschaften in der heutigen Form bestehen. (Basis Strukturblatt "Bewegung in Bewegung") - Der Grundsatz "eine gewerkschaftliche Betreuung pro Betrieb" ist im Rahmen der Reform verbindlich umzusetzen. Dabei ist auf den Erhalt und die Stärkung der betrieblichen Vertretung besonders zu achten. Auch das Prinzip des Gender Mainstreaming ist verbindlich umzusetzen. - Zur Gewährleistung von flächendeckenden gewerkschaftlichen Anlaufstellen für Mitglieder und Interessierte, wird gemeinsam mit den Gewerkschaften und Landesorganisationen ein Vorschlag erstellt, der die dazugehörenden Einsatzpläne in den Bezirken und Regionen enthält. - Die Aufgabenstellung der Landesorganisationen des ÖGB im Rahmen der neuen Strukturen der Gewerkschaften wird überarbeitet, daraus können sich auch Kompetenzzentren für alle Organisationsbereiche entwickeln. - Für die Arbeits- und Beschlussgrundlagen des ÖGB Präsidiums sowie für die Änderungen im Finanz- und Personalwesen wird im Rahmen der neuen Strukturen ein Umsetzungsplan erstellt. - Aufgrund der neuen Strukturen und Aufgabenerstellung ist auch die Kooperation und Zusammenarbeit mit den Arbeiterkammern sowie anderen Interessensvertretungen neu zu definieren. - Die Gewerkschaften werden gemeinsam mit dem ÖGB neue Basisdienste entwickeln und nutzen, die in allen Organisationsbereichen zur Anwendung kommen. - Die Durchführung einer Mitgliederbefragung zu den Schwerpunkten des Reformprojektes "Bewegung in Bewegung" soll geprüft werden. - Der Bericht des Organisationsausschusses vom 15. November 2001 wird zustimmend zur Kenntnis genommen und dient gemeinsam mit dem Zeitplan und den bisherigen Berichten des Organisations-Ausschusses als Grundlage für das weitere Vorgehen. - Der Bundesvorstand des ÖGB beauftragt den Organisationsausschuss im Sinne dieser Beschlüsse die Arbeiten im vorgesehenen Zeitplan fortzuführen. (APA)