Die österreichischen Universitäten befinden sich derzeit in einem umfassenden Reformprozess: neben neuen Studienplänen, der Diskussion um die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten, sind die Auswirkungen des bereits beschlossenen Dienstrechts für Frauen und Männer noch nicht absehbar. Zu diesem Themekomplex hält Frau Mag. Sylwia Bukowska am 20.11.01 einen Gastvortrag. Titel: „Neues Dienstrecht: Geschlechterspezifische Konsequenzen“ Im Vortrag von Sylwia Bukowska wird zunächst das Übergangsdienstrecht vorgestellt und mit dem alten Dienstrecht sowie mit jenen Plänen kontrastiert, die der ministerielle „Gestaltungsvorschlag“ zur Vollrechtsfähigkeit vorsieht. Auf dieser Basis werden Mutmaßungen darüber angestellt, wie sich die neue und künftige Rechtslage auf das Geschlechterverhältnis in den unterschiedlichen Positionen an den Universitäten auswirken könnte. (red)