Wien - Von einem "unsachlichen Eingriff in die Auslobungsbedingungen" und einem "bedenklichen Missbrauch des weitgehend geregelten Instruments Wettbewerb" sprach die Wiener Architektenkammer am Dienstag in einer Aussendung in Bezug auf den Beschluss der Bundestheater-Holding, jeweils Teile der aus dem Architekturwettbewerb ffür die Volksoper ex aequo als Sieger hervorgegangenen Projekte Wilhelm Holzbauers und der Berliner Architektengruppe Zerr, Hapke und Niederländer zu verwirklichen. Damit werde der Auslober "weder der Juryempfehlung noch geltenden Wettbewerbs- und Vergaberegeln gerecht". Holding-Chef Georg Springer sprach in einer Reaktion von einer "kaum erträglichen Polemik". Architektonischer Selbstbedienungsladen Das Vorgehen der Holding, sowohl den Fassadenentwurf Holzbauers als auch in weiterer Folge den von der Berliner Gruppe konzipierten neuen Vorraum zur Erweiterung des Foyers zu verwirklichen, entspringt für den Vorsitzenden der Architektenkammer, Michael Buchleitner, eher der "Wunschvorstellung des Bauherrn, in einem architektonischen Selbstbedienungsladen eine selbst inszenierte Vergabeoperette aufführen zu können, denn einer für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Vergabeverhandlung". Die Bewerber hätten "bei Verfahrensbeginn" über die "Absicht zur Realisierung von Projektteilen" informiert werden müssen. In diesem Zusammenhang sei jedoch das Bundesvergabegesetz "schlagend", das besage, dass "ein Zuschlag in Teilen einer ausgeschriebenen Gesamtleistung grundsätzlich unzulässig ist". Weiters sei "noch kein korrekter Vergabevorgang zu erkennen". Es sei unklar, ob es "überhaupt schon zu einer korrekten Vergabe der Architektenleistung, also zu einem Abschluss der Verhandlung mit den beiden Bietern, gekommen ist". Ausführliches angekündigt Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer meinte in einer Reaktion auf die Aussendung, dass die Architektenkammer mit "kaum erträglicher Polemik Stellung bezieht". Dies überdies, "ohne ganz offensichtlich den Inhalt der Ausschreibung und damit die Grundlagen des Wettbewerbsverfahrens sowie die einzelnen Stadien des Vergabeverfahrens überhaupt zu kennen". Dies sei von der Bundestheater-Holding "mit größter Verwunderung und mit ebenso größtem Unverständnis" zur Kenntnis genommen worden. Springer hielt fest, dass sich im Vorfeld der Aussendung kein Vertreter der Architektenkammer mit der Bundestheater-Holding als Auslober in Verbindung gesetzt habe. "Die Architektenkammer hat vielmehr in völlig unqualifizierter und ungerechtfertigter Weise nicht recherchierte, durch die Tatsachen jederzeit widerlegte und auch widerlegbare Vorwürfe erhoben". Dies sei eine Vorgangsweise, die man "allenfalls von Boulevardzeitungen, nicht aber von einer ernst zu nehmenden Standesvertretung" erwarte. Springer kündigte für Mittwoch eine ausführliche Stellungnahme der Bundestheater-Holding zu jedem einzelnen der erhobenen Vorwürfe - "und sei er auch noch so absurd" - an. Dies müsse "insgesamt zu einem für den so wortgewaltig vertretenen Standpunkt der Architektenkammer peinlichen Ergebnis führen". Es würde sich dann nämlich zeigen, dass der Versuch einer "Operetteninszenierung" "allein von der Standesvertretung, nicht jedoch vom auch auf diesem Gebiet professionellen Auslober unternommen" worden sei. (APA)