Wien - Anlässlich des Internationalen
UN-Tages gegen Gewalt an Frauen forderte SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende
Barbara Prammer die Bundesregierung am Sonntag auf, sich intensiver
gegen die Bekämpfung von Gewalt einzusetzen. "Europäische Leitlinien
im Rahmen der Europäischen Union würden einiges dazu beitragen, dass
im Kampf gegen Gewalt ein wichtiger Sieg errungen wird", ist Prammer
überzeugt. Ein diesbezüglicher parlamentarischer Entschließungsantrag
wurde von Abgeordneten der SPÖ-Fraktion eingebracht.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, initiativ zu werden, um im
Rahmen der Europäischen Union die Entwicklung von Europäischen
Leitlinien zur Bekämpfung von Gewalt und darin vorgesehene jährliche
nationale Aktionspläne nach Vorbild der beschäftigungspolitischen
Leitlinien zu bewirken. "Diese Leitlinien sollen auf der Grundlage
der Europäischen Charta für Menschenrechte und der Den Haager
Deklaration stehen und in Anlehnung an das Aktionsprogramm der
Gemeinschaft zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und
Frauen, DAPHNE, erfolgen", erläuterte Prammer.
Die Aktionspläne sollen der Europäischen Kommission zur Bewertung
vorgelegt werden, um so die nationalstaatliche Umsetzung der
Europäischen Leitlinien zu gewährleisten und in diesen Prozess
bereits die Beitrittskandidaten in geeigneter Form mit einzubeziehen.
Überdies sollen die österreichischen Aktionspläne dem Nationalrat als
Berichte vorgelegt werden. "Die Bundesregierung wird aufgefordert,
ehestmöglich mit den diesbezüglichen Verhandlungen zu beginnen, um
die Umsetzung dieser Leitlinien zu beschleunigen", betonte Prammer
abschließend. (red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.