Wien - Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nutze den Novum-Prozess, bei dem endgültig geklärt werden soll, ob das Novum-Vermögen der KPÖ gehört oder als ehemaliges SED-Vermögen der BvS zufallen soll, zu einer "Stimmungsmache" in den Medien. Das sagte der österreichische Anwalt der ehemaligen Novum-Alleingesellschafterin Rudolfine Steindling, Harry Neubauer, am Mittwoch. Die Gegenseite versuche durch Diffamierung und unzutreffende Vorwürfe über ihre schlechte Prozesslage hinweg zu täuschen. Mit einem baldigen Abschluss der Causa rechnet Neubauer nicht. Neubauer sagte weiters, bei der für den zweiten Verhandlungstag am kommenden Dienstag anberaumten Zeugeneinvernahme würden ausschließlich Zeugen einvernommen, die bereits in der Vorinstanz gehört worden seien. Die Firma Novum existiert rechtlich gesehen laut Neubauer noch immer. Diese sei 1992 unter die treuhänderische Verwaltung der Treuhand und später der BvS gestellt worden. Die BvS habe seither über 50 Millionen Mark (25,6 Mill. Euro/352 Mill. S) des Novum-Vermögens bereits "eingesackelt". Bei der auf Schweizer Konten eingefrorenen Summe von einer Milliarde Schilling (72,7 Mill. Euro) plus Zinsen handle es sich um einen "Treuhanderlag". Dazu sei ein eigener Prozess in Zürich anhängig. An einen endgültigen Abschluss des Prozesses in absehbarer Zeit glaubt Neubauer nicht. Es sei damit zu rechnen, dass die Berufung abgewiesen werde und die BvS den deutschen Bundesverwaltungsgerichtshof als letzte Instanz anrufen werde. Die Causa wäre allerdings auch damit nicht beendet. Dann würde nämlich jene Summe an Novum-Geldern, über die die BvS bereits verfügt, zurückverlangt werden, sagte Neubauer abschließend. (APA)