Inland
Schnell bekämpft Geldstrafe für "Lumpi"-Sager
FP-Landesobmann will gegen 100.000- Schilling-Urteil berufen
Wien - "Tag der Wahrheit" für den Salzburger FPÖ-Obmann Karl
Schnell: Am kommenden Montag wird sich das Oberlandesgericht Wien mit
der Geldstrafe auseinander setzen, zu der Schnell in erster Instanz
wegen Beleidigung des Bundespräsidenten verurteilt worden ist. Das
Wiener Straflandesgericht hatte über ihn wegen seines
"Lumpi"-Vergleichs am 20. Juli d.J. eine unbedingte Geldbuße von
100.000 Schilling (100 Tagessätze zu je 1.000 S) oder 50 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Schnell meldete dagegen Rechtsmittel
an.
Es war am 28. November 2000, als Schnell auf einer
Parteiveranstaltung unter Anspielung auf den so genannten
"Hump-Dump-Lump"-Sager des Wiener FPÖ-Chefs Hilmar Kabas meinte,
"Lump" wäre für Bundespräsident Thomas Klestil "eigentlich noch ein
harmloser Ausdruck, weil das habe ich auch meinen Hund genannt".
Schnell erklärte dazu später in der Gerichtsverhandlung, für ihn
stelle der Begriff "Lump" keine Beleidigung dar. Dieser sei vielmehr
"alltäglicher Sprachgebrauch". Er selbst habe als Bub einen Hund
namens "Lumpi" besessen, "mit dem ich zwölf Jahre ein Leben geteilt
habe". Sogar in seinem Bett habe das Tier geschlafen. "Er war mein
Weggefährte, den ich über alles geliebt habe", erinnerte sich der
Politiker. "Lump" passe nicht, um jemanden beleidigen zu wollen. Das
Staatsoberhaupt zu kränken, sei auch gar nicht seine Intention
gewesen.
Das Erstgericht bescheinigte dem Politiker in der
Urteilsbegründung jedoch "uneinsichtiges Verhalten". Er habe den
Bundespräsidenten "losgelöst von jedem Sachsubstrat in seiner Ehre
angegriffen", erkannte der Richter. Mit dem inkriminierten Satz habe
der Beschuldigte klarzumachen versucht, "dass ein viel deftigerer,
noch beleidigenderer Ausdruck richtig wäre". Das Staatsoberhaupt wäre
"der Lächerlichkeit preisgesetzt" worden.
"Mir fehlt das Verständnis dafür", kommentierte Schnell nachher
diese Entscheidung. Er habe Klestil nicht als "Lump" oder schlechten
Menschen bezeichnet, wenn auch scharfe Kritik an ihm geübt. Er ist
zuversichtlich, dass das Obergericht die Verurteilung im
Berufungsverfahren aufheben wird.(APA)