Inland
Lebenshilfe gegen Zivildienstverwaltung durch Rotes Kreuz
Größter Nutzer kann nicht auch Verwalter werden
Wien - Die Lebenshilfe Österreich erhebt Einspruch gegen
Überlegungen, die Zuweisung von Zivildienern künftig dem Roten Kreuz
zu überlassen. Laut Zivildienstgesetz vom 1. Jänner 2001 soll die
Vergabe und Verwaltung der Zivildiener an eine private Firma
übertragen werden. Heinz Fischer, Präsident der Lebenshilfe, sieht
dies als klare Interessenskollision. "Es kann ja wohl nicht sein,
dass jene Organisation künftig über die Zuteilung der Zivildiener
entscheidet, die selbst am meisten Zivildiener benötigt, dabei aber
die geringsten Gebühren bezahlt."
Die Ausschreibung sei über eine Zeitungsnotiz erfolgt, erklärte
Fischer. Das Rote Kreuz habe sich beworben und suche bereits nach
geeignetem Personal. Entschieden ist freilich noch nichts. Die
Lebenshilfe Österreich hofft nun auf eine Klarstellung seitens des
Innenministeriums. (APA)