Inland
Graupner und Tolar für zweiten Antrag des OLG
Sehen VfGH-Ausführungen als Anregung für Nachbesserungen - Plattform setzt auf Menschenrechtsgerichtshof
Wien - Für einen zweiten, besser begründeten Antrag des
Oberlandesgerichtes Innsbruck auf Prüfung des
Homosexuellen-Paragrafen 209 durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH)
plädierten der Verteidiger des im Anlassfall angeklagten Mannes,
Helmut Graupner, und der Vorsitzende der Initiative Sozialismus und
Homosexualität (SoHo), Günter Tolar, am Dienstag. Sie verstehen die
Erläuterungen des VfGH darüber, warum der Antrag des OLG
zurückgewiesen wurde, als Anregung dafür.
"Zurück an den Start, nichts anderes steht in dem Beschluss",
meinte Graupner. "Nachbessern und auf in die zweite Runde" lautet die
"klare Aussage" des VfGH für Tolar. Schließlich habe das
Höchstgericht sehr genau die formellen Probleme im ersten Antrag
dargestellt. So hätte z.B. das OLG Innsbruck die geänderten
Expertenmeinungen nicht nur erwähnen, sondern sie auch einzeln
ausführen und beweisen müssen, schließt Tolar aus dem VfGH-Entscheid
- und hofft: "Nach einer zweiten Gesetzesprüfung werden wir
hoffentlich nicht mehr allzu lange einen solchen Schandparagrafen im
österreichischen Strafrecht haben." (APA)