Wien - Für einen zweiten, besser begründeten Antrag des Oberlandesgerichtes Innsbruck auf Prüfung des Homosexuellen-Paragrafen 209 durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) plädierten der Verteidiger des im Anlassfall angeklagten Mannes, Helmut Graupner, und der Vorsitzende der Initiative Sozialismus und Homosexualität (SoHo), Günter Tolar, am Dienstag. Sie verstehen die Erläuterungen des VfGH darüber, warum der Antrag des OLG zurückgewiesen wurde, als Anregung dafür. "Zurück an den Start, nichts anderes steht in dem Beschluss", meinte Graupner. "Nachbessern und auf in die zweite Runde" lautet die "klare Aussage" des VfGH für Tolar. Schließlich habe das Höchstgericht sehr genau die formellen Probleme im ersten Antrag dargestellt. So hätte z.B. das OLG Innsbruck die geänderten Expertenmeinungen nicht nur erwähnen, sondern sie auch einzeln ausführen und beweisen müssen, schließt Tolar aus dem VfGH-Entscheid - und hofft: "Nach einer zweiten Gesetzesprüfung werden wir hoffentlich nicht mehr allzu lange einen solchen Schandparagrafen im österreichischen Strafrecht haben." (APA)