Linz - Bis in die Abendstunden dauerten am Mittwoch beim Landesgericht Linz die Plädoyers im Prozess gegen die vier jungen Ex-"Skinheads" aus dem Mühlviertel, denen nationalsozialistische Wiederbetätigung und absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen werden.

Der Staatsanwalt forderte in allen vier Fällen Schuldsprüche im Sinne der Anklage. Das Beweisverfahren habe eindeutig ergeben, dass der Tatbestand der NS-Wiederbetätigung sowohl objektiv als auch subjektiv erfüllt sei. Drei der Angeklagten seien ohnehin geständig, der vierte habe früher ein Geständnis abgelegt, dieses inzwischen allerdings widerrufen. Auch hinsichtlich der Körperverletzung sei der Tatbestand erwiesen, da die Jugendlichen bis zu 100 Schlägereien angezettelt hätten und dabei brutal gegen ihre Opfer vorgegangen seien, so der Staatsanwalt.

"Keine großen Nummern"

Die Verteidiger wiesen diese Darstellung der Anklagebehörde zurück. Selbst jene drei Angeklagten, die sich grundsätzlich schuldig bekannten, seien "keine großen Nummern in der Wiederbetätigungsszene" und keinesfalls "staatsgefährdende Elemente" gewesen, betonten die Verteidiger. Außerdem hätten sich die jungen Männer inzwischen von der Skinhead- und NS-Ideologie losgesagt und würden sich seit drei Jahren "wohl verhalten". Was die Körperverletzungen anlangt, so habe keine Absicht und damit kein Vorsatz vorgelegen, argumentierte die Verteidigung. Die Urteile werden für Freitagnachmittag oder abend erwartet. (APA)