Linz - Bis in die Abendstunden dauerten am Mittwoch beim Landesgericht
Linz die Plädoyers im Prozess gegen die vier jungen Ex-"Skinheads"
aus dem Mühlviertel, denen nationalsozialistische Wiederbetätigung
und absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen werden.
Der Staatsanwalt forderte in allen vier Fällen Schuldsprüche im
Sinne der Anklage. Das Beweisverfahren habe eindeutig ergeben, dass
der Tatbestand der NS-Wiederbetätigung sowohl objektiv als auch
subjektiv erfüllt sei. Drei der Angeklagten seien ohnehin geständig,
der vierte habe früher ein Geständnis abgelegt, dieses inzwischen
allerdings widerrufen. Auch hinsichtlich der Körperverletzung sei der
Tatbestand erwiesen, da die Jugendlichen bis zu 100 Schlägereien
angezettelt hätten und dabei brutal gegen ihre Opfer vorgegangen
seien, so der Staatsanwalt.
"Keine großen Nummern"
Die Verteidiger wiesen diese Darstellung der Anklagebehörde
zurück. Selbst jene drei Angeklagten, die sich grundsätzlich schuldig
bekannten, seien "keine großen Nummern in der Wiederbetätigungsszene"
und keinesfalls "staatsgefährdende Elemente" gewesen, betonten die
Verteidiger. Außerdem hätten sich die jungen Männer inzwischen von
der Skinhead- und NS-Ideologie losgesagt und würden sich seit drei
Jahren "wohl verhalten". Was die Körperverletzungen anlangt, so habe
keine Absicht und damit kein Vorsatz vorgelegen, argumentierte die
Verteidigung.
Die Urteile werden für Freitagnachmittag oder abend erwartet.
(APA)