Unerbetene Werbung per E-Mail, Faxgerät oder Telefon soll künftig verboten sein. Darauf einigte sich der EU- Telekommunikationsrat am Donnerstag in Brüssel. "Damit verstärken wir den Konsumentenschutz", kommentierte der Staatssekretär im deutschen Wirtschaftsministerium, Alfred Tacke, die Übereinkunft. Ausgenommen von der Regelung sind bereits bestehende Geschäftsbeziehungen. So darf ein Versandhaus einem Kunden weiter elektronische Werbung schicken, wenn er sich dies nicht verbittet. Dagegen verbietet die Regelung, Direktwerbung mit verschleiertem oder verheimlichtem Absender elektronisch zu versenden. Zuvor gab es in der EU keine einheitliche Regelung für unerbetene Werbesendungen. Vor dem Hintergrund der Terrorbekämpfung nach den Anschlägen in den USA einigte sich das EU-Gremium darauf, in bestimmten Fällen den Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation einschränken zu können. Dies soll gelten, wenn es "für die Sicherheit des Staates, die Landesverteidigung, die öffentliche Sicherheit oder die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten" notwendig ist, heißt es in der politischen Einigung. Danach können etwa Handy-Rechnungen für die Strafverfolgung aufbewahrt werden. In der kommenden Woche wird sich das Europäische Parlament in zweiter Lesung mit dem Thema befassen. Es gehört zu einem ganzen Bündel von Maßnahmen, das in einen neuen EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation münden soll. (APA/dpa)