Wien - Die Wirtschaft will vorerst einen Rechtsanspruch auf Schulungsmaßnahmen für arbeitslose Menschen nicht akzeptieren. Man verstehe wohl die Probleme, sei auch gesprächsbereit, aber Zustimmung für solch eine Forderung konnte die Arbeiterkammer bei den heutigen Verhandlungen über eine Änderung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose nicht erreichen. "Unser Gespräch war konstruktiv, wir haben unsere Vorstellungen klar gemacht", zeigte sich Josef Wallner, Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt in der AK, dennoch optimistisch für die nächste Runde im Jänner. Konkret geht es um maximal 33.000 Personen im Jahr. Wenn diese nach drei Monaten Betreuung durch das AMS keinen neuen Job erhalten und auch keine Schulungsmaßnahmen angeboten bekommen, sollen sie, so der Wunsch der AK, eben einen Rechtsanspruch auf Schulung haben. Kostenpunkt: Etwa 800 Millionen Schilling im Jahr. Bindung der Mittel im AMS Hand in Hand mit diesem Anspruch ginge aber die Bindung der Mittel im AMS, das heißt, die Gelder müssten bereit gehalten und dürften nicht anderweitig "abgeschöpft" werden, erläuterte Wallner Freitag. Finanzierbar wäre dieses Modell seiner Meinung nach - der Wirtschaft ginge das aber zu weit. Im Jänner will die AK selbstverständlich nochmals den Rechtsanspruch thematisieren und auch ein weiteres Thema präsentieren: wie geht man in der Arbeitslosigkeit mit Betreuungspflichten um, wie kann dabei den Betroffenen geholfen, wie kann der Begriff Mobilität ausgelegt werden. (APA)