Inland
Gespräche über Zumutbarkeit vertagt
AK: Wirtschaft will vorerst Rechtsanspruch auf Schulung nicht akzeptieren
Wien - Die Wirtschaft will vorerst einen Rechtsanspruch auf
Schulungsmaßnahmen für arbeitslose Menschen nicht akzeptieren. Man
verstehe wohl die Probleme, sei auch gesprächsbereit, aber Zustimmung
für solch eine Forderung konnte die Arbeiterkammer bei den heutigen
Verhandlungen über eine Änderung der Zumutbarkeitsbestimmungen für
Arbeitslose nicht erreichen. "Unser Gespräch war konstruktiv, wir
haben unsere Vorstellungen klar gemacht", zeigte sich Josef Wallner,
Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt in der AK, dennoch optimistisch für
die nächste Runde im Jänner.
Konkret geht es um maximal 33.000 Personen im Jahr. Wenn diese
nach drei Monaten Betreuung durch das AMS keinen neuen Job erhalten
und auch keine Schulungsmaßnahmen angeboten bekommen, sollen sie, so
der Wunsch der AK, eben einen Rechtsanspruch auf Schulung haben.
Kostenpunkt: Etwa 800 Millionen Schilling im Jahr.
Bindung der Mittel im AMS
Hand in Hand mit diesem Anspruch ginge aber die Bindung der Mittel
im AMS, das heißt, die Gelder müssten bereit gehalten und dürften
nicht anderweitig "abgeschöpft" werden, erläuterte Wallner Freitag. Finanzierbar wäre dieses Modell seiner Meinung
nach - der Wirtschaft ginge das aber zu weit.
Im Jänner will die AK selbstverständlich nochmals den
Rechtsanspruch thematisieren und auch ein weiteres Thema
präsentieren: wie geht man in der Arbeitslosigkeit mit
Betreuungspflichten um, wie kann dabei den Betroffenen geholfen, wie
kann der Begriff Mobilität ausgelegt werden. (APA)