Wien - "Zustimmung" zum Gestaltungsvorschlag des Bildungsministeriums zur Universitäts-Reform sieht die Wissenschaftssprecherin der ÖVP, Gertrude Brinek, in den rund 200 Gutachten und Stellungnahmen, die zu dem Diskussionspapier eingelangt sind. Unbestritten seien die geplanten dreijährigen Globalbudgets, die geringe Regelungsdichte und die Nutzung der Uni-Gebäude über Fruchtgenussrecht. "Gefeilt werden muss noch am Leitungsdreieck, bestehend aus Uni-Rat, Rektor und Senat", so Brinek am Montag bei einer Pressekonferenz mit dem Rektor der Technischen Universität (TU) Wien, Peter Skalicky. Für Skalicky ist der Gestaltungsvorschlag "noch nicht das Gelbe vom Ei, aber es geht in die richtige Richtung". Auch wenn noch einige Punkte zu ändern seien, etwa bei der Universitätsleitung oder dem Verbot von Kollegialorganen unterhalb des Senats, kann der stellvertretende Vorsitzende der Rektorenkonferenz nicht verstehen, dass durch das Diskussionspapier des Ministeriums der Eindruck entstanden ist, dass damit ein Anschlag auf die Unis geplant sei. Es sei vielmehr die logische Weiterentwicklung des Universitätsorganisationsgesetzes (UOG) 1993. "Das ist endlich die Chance, möglichst unabhängig von der komplizierten Bürokratie die eigenen Geschicke in die Hand zu nehmen", sagte Skalicky, der wie Brinek zuversichtlich ist, dass bis zum Vorliegen des Gesetzesentwurfs Ende Februar die strittigen Punkte ausgeräumt sein werden. Dazu gebe es in den nächsten Wochen ständige Kontakte zur Rektorenkonferenz. Außerdem sei am 23. und 24. Jänner eine zweitägige Veranstaltung zur Uni-Reform geplant, entweder eine parlamentarische Enquete oder eine Enquete-Kommission. Ein häufig in den Stellungnahmen genannter Kritikpunkt ist die geplante Konzentration der Mitbestimmung auf den Senat und in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass man vom Regen in die Traufe, von einer Ministerial- zu einer Ordinarienuniversität komme. Diese Ängste teilt Skalicky nicht. Seit 1. Oktober gebe es mit dem neuen Dienstrecht keine Ordinarien mehr, sondern nur noch angestellte Professoren, "warum sollten die plötzlich in einen Machtrausch verfallen". Außerdem habe in der Vergangenheit die paritätisch geregelte Mitbestimmung das Kuriendenken gefördert, das der TU-Rektor für völlig überholt hält. Brinek verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass auf Grund des Arbeitsverfassungsgesetzes, das künftig an den Unis gelten wird, auch Betriebsräte in den Gremien sitzen werden. So werden voraussichtlich im Uni-Rat zwei Betriebsräte sitzen, unklar sei noch, ob sie auch Stimmrecht haben werden. Außerdem würden dem Uni-Rat ein Vertreter der Hochschülerschaft, die Gleichbehandlungsbeauftragte und der Rektor jeweils mit beratender Stimme angehören. (APA)