Geschlechterpolitik
Es gibt keine Ausdehnung der Karenzzeit
Bei Verlängerung besteht kein Kündigungsschutz
Linz - Der gesetzliche Karenzurlaub für unselbständig erwerbstätige
Eltern beträgt nach wie vor zwei Jahre. Mit dem Systemwechsel vom Karenzgeld zum Kinderbetreuungsgeld wurde lediglich die Möglichkeit eines längeren Bezugs geschaffen,
arbeitsrechtlich ändert sich so gut wie nichts.Bei Verlängerung kein Kündigungsschutz
Wie die tägliche Beratungsarbeit der AK-RechtsexpertInnen zeigt, sind
viele Frauen nicht genügend über die äußerst komplizierte Neuregelung
informiert. "Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Betroffene
aus allen Wolken fallen, wenn sie von unseren ExpertInnen darüber
aufgeklärt werden, dass sich der Karenzurlaub eben nicht automatisch
verlängert und zudem nach wie vor mit zwei Jahren begrenzt ist",
betont AK-Präsident Hubert Wipplinger. Diese Frist kann zwar im
Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlängert werden, doch besteht dann
kein Kündigungsschutz mehr.
Fehlinformation kann Job kosten
Wenn Betroffene aufgrund derartiger Fehlinformationen nach dem
Ende des vereinbarten Karenzurlaubs nicht am Arbeitsplatz erscheinen,
dann kann sie das den Job kosten. Umfassende Information zum Thema bietet übrigens die brandneue AK-Broschüre "Kinderbetreuungsgeld". (red)