Vaduz - Auch im Fürstentum Liechtenstein sollen homosexuelle Paare ihre Verbindung amtlich registrieren lassen können. Das Parlament, der Landtag, hat am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative gutgeheißen. Der Vorstoß wurde im 25-köpfigen Landtag mit 15 Stimmen an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen. Ziel der Initiative sei die Verbesserung der Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, sagte Paul Vogt von der Freien Liste. Zudem werde eine rechtliche Absicherung solcher Beziehungen angestrebt. Nach dem Modell eines vom Bundesrat Mitte November in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzesentwurfs sollen auch in Liechtenstein Fragen des Steuer-, Erb-, Aufenthalts- und Versicherungsrechts wie bei Verheirateten geregelt werden. Im Unterschied zu Ehepaaren sollen gleichgeschlechtliche Paare jedoch keine Kinder adoptieren können. Auch die Zulassung zur Fortpflanzungsmedizin soll ihnen verwehrt bleiben. In der Debatte zur Initiative wurde im Landtag betont, dass ein gewisser Handlungsbedarf bestehe. Von einer zu forschen Gangart wurde aber gewarnt. Es sei zuerst die Schweizer Lösung abzuwarten, hieß es. Mehrere europäischen Staaten kennen bereits ein Rechtsstatut für gleichgeschlechtliche Paare. In den skandinavischen Ländern Dänemark, Schweden, Norwegen sowie in Island wurde die registrierte Partnerschaft vor rund zwölf Jahren eingeführt. Auch Holland und Frankreich haben ein entsprechendes Gesetz. (APA/sda)