Wien - Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) muss um den Bundesbeitrag zur Entschädigung für das in der NS-Zeit entzogene Gemeindevermögen fürchten.

Geht es nach Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, dann soll es keine Zahlungen über das vor knapp einem Jahr beschlossenen Entschädigungspaket für "Arisierungs"-Opfer hinaus geben. Nach den Verhandlungen mit den Ländern, die 250 Millionen Schilling zahlen werden, war im November außerdem ein Betrag von 350 Mio. Schilling seitens des Bildungsministeriums kolportiert worden. Damit wäre ein 600-Millionen-Paket geschnürt gewesen.

Mit der zuständigen Ministerin dürfte aber niemand gesprochen haben. "Von 350 Mio. aus meinem Ressort war nie die Rede", stellte Gehrer am Donnerstag klar. Und: Das Bildungsministerium werde auch keine Schulden der IKG übernehmen. Das sei alleinige Sache der Kultusgemeinde.

Gehrer bestätigte zwar, dass es Gespräche gebe. Dabei gehe es aber nur um eine jährliche Unterstützung für Kosten im Schulbereich. Vereinbart sei noch nichts, aber sie könne sich rund zehn Millionen Schilling pro Jahr vorstellen.

Die Kultusgemeinde reagierte abwartend. Der eingegangenen Verpflichtung, für Rechtssicherheit mitzusorgen, will man auf jeden Fall noch nicht nachkommen. Es gebe keinen Grund, auf die Kläger einzuwirken, sagte IKG-Anwalt Harry Neubauer.

Noch sind zwei Restitutionssammelklagen in den USA aufrecht. Solange diese nicht abgewiesen sind, besteht keine Rechtssicherheit für Österreich, und die im Entschädigungsfondsgesetz festgesetzten Maßnahmen können nicht greifen.

Laut Völkerrechtsbüro des Außenamtes gibt es bei der Klage von US-Anwalt Jay R. Fialkoff eine Frist bis 20. Dezember, um eine Stellungnahme einbringen zu können. Dann liege die Sache in den Händen des Gerichts. Die Entscheidung könnte Anfang 2002 fallen. Bei der zweiten Klage endet diese Frist erst Mitte Jänner. (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 14. 12. 2001)