Justiz: Liegenschaftsversteigerungen der Gerichte werden im Internet veröffentlicht Der Jahreswechsel bringt auch in der Justizverwaltung einige Neuerungen: Ab 01. Jänner 2002 werden gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften und Eigentumswohnungen rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht. Bisherige Formen der amtlichen Bekanntmachung (Gerichtstafel, Printmedien) werden aufgelassen. Fotos, Pläne und Kurzgutachten sorgen für komfortable und einfach zugängliche Informationen. Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer äußert sich dazu: " Ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz in der Justiz und eine Antwort auf die Bedürfnisse der Bürger". "Ediktsdatei" im Internet Je besser Informationen über eine Liegenschaft verbreitet werden, desto eher ist ein hoher Versteigerungserlös zu erzielen. Diesen Gedanken vor Augen, hat das Bundesministerium für Justiz die geltenden Formen amtlicher Bekanntmachungen überarbeitet. Das Ergebnis: Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften und Eigentumswohnungen werden ab 01. Jänner 2002 im Rahmen der "Ediktsdatei" im Internet bekannt gemacht. Bisherige Veröffentlichungsformen (Gerichtstafel, Printmedien) werden als überholt aufgelassen. Die Möglichkeit, Kaufangebote via Internet abzugeben, wird (noch) nicht geschaffen. "Mit rund 3,5 Millionen regelmäßigen Nutzern in Österreich, bietet das Internet die idealen Voraussetzungen, um Informationen rasch und zielgerichtet zu transportieren", kommentiert Justizminister BÖHMDORFER das vorliegende Ergebnis. "Ediktsdatei" im Internet Die "Ediktsdatei" kann über die Homepage des Bundesministeriums für Justiz unter der Adresse bzw. direkt unter www.edikte.justiz.gv.at von jedem Internetnutzer aufgerufen werden. In ihr werden ab 01. Jänner 2002 alle wichtigen Angaben zu finden sein, die ein in Österreich anhängiges Versteigerungsverfahren betreffen. Grundlegende Verfahrensdaten und Informationen, wie etwa Anschrift, Größe und Schätzwert der Liegenschaft, Versteigerungsort und Versteigerungstermin stehen sodann jedem Interessenten per Mouseklick zur Verfügung und sind stets in aktueller Fassung abrufbar. Diverse Abfrageoptionen ermöglichen darüber hinaus eine gezielte und zeitsparende Suche nach bevorzugten Versteigerungsobjekten. Ein unverbindlicher Probebetrieb steht bereits heute zur Verfügung. Mehr und genauere Informationen Mit Hilfe des Internets können weit mehr und genauere Informationen befördert werden, als dies mit konventionellen Mitteln der Fall war. In Hinkunft wird daher jedes Versteigerungsobjekt auch durch eine abrufbare Kurzfassung des Schätzgutachtens, einen Lageplan, einen Grundriss sowie Fotos veranschaulicht. Diese Fülle von Informationen erlaubt dem Interessenten, sich rasch und bequem fundierte Entscheidungsgrundlagen zu verschaffen. Bei Gericht kann darüber hinaus ein ausführliches Gutachten eingesehen werden. Auch ohne privaten Internetzugang Personen, die keinen besitzen, können bei einem beliebigen Bezirksgericht Einsicht in die Ediktsdatei nehmen. Auch dort sind Einsicht und kurze Auskünfte aus der Datenbank grundsätzlich gebührenfrei. Böhmdorfer: "Eine moderne Justiz muss sich an den Bedürfnissen des Bürgers orientieren. Sie muss alle zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, um Strukturen und Abläufe zu vereinfachen und diese bürgernahe zu gestalten". (red)