Netzpolitik
Ein Schritt Richtung E-Government
"Edikte" werden ab 2002 nur noch online erscheinen
Justiz: Liegenschaftsversteigerungen der Gerichte werden im Internet veröffentlicht Der Jahreswechsel bringt auch in der Justizverwaltung
einige Neuerungen: Ab 01. Jänner 2002 werden gerichtliche
Versteigerungen von Liegenschaften und Eigentumswohnungen
rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht. Bisherige Formen der
amtlichen Bekanntmachung (Gerichtstafel, Printmedien) werden
aufgelassen. Fotos, Pläne und Kurzgutachten sorgen für komfortable
und einfach zugängliche Informationen. Justizminister Dr. Dieter
Böhmdorfer äußert sich dazu: " Ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz in der Justiz
und eine Antwort auf die Bedürfnisse der Bürger".
"Ediktsdatei" im Internet
Je besser Informationen über eine Liegenschaft verbreitet werden,
desto eher ist ein hoher Versteigerungserlös zu erzielen. Diesen
Gedanken vor Augen, hat das Bundesministerium für Justiz die
geltenden Formen amtlicher Bekanntmachungen überarbeitet. Das
Ergebnis: Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften und
Eigentumswohnungen werden ab 01. Jänner 2002 im Rahmen der
"Ediktsdatei" im Internet bekannt gemacht. Bisherige
Veröffentlichungsformen (Gerichtstafel, Printmedien) werden als
überholt aufgelassen. Die Möglichkeit, Kaufangebote via Internet
abzugeben, wird (noch) nicht geschaffen.
"Mit rund 3,5 Millionen regelmäßigen Nutzern in Österreich, bietet
das Internet die idealen Voraussetzungen, um Informationen rasch und
zielgerichtet zu transportieren", kommentiert Justizminister
BÖHMDORFER das vorliegende Ergebnis.
"Ediktsdatei" im Internet
Die "Ediktsdatei" kann über die Homepage des
Bundesministeriums
für
Justiz unter der Adresse bzw. direkt unter
www.edikte.justiz.gv.at
von jedem Internetnutzer aufgerufen
werden. In ihr werden ab 01. Jänner 2002 alle wichtigen Angaben zu
finden sein, die ein in Österreich anhängiges Versteigerungsverfahren
betreffen. Grundlegende Verfahrensdaten und Informationen, wie etwa
Anschrift, Größe und Schätzwert der Liegenschaft, Versteigerungsort
und Versteigerungstermin stehen sodann jedem Interessenten per
Mouseklick zur Verfügung und sind stets in aktueller Fassung
abrufbar. Diverse Abfrageoptionen ermöglichen darüber hinaus eine
gezielte und zeitsparende Suche nach bevorzugten
Versteigerungsobjekten. Ein
unverbindlicher Probebetrieb steht bereits heute zur Verfügung.
Mehr und genauere Informationen
Mit Hilfe des Internets können weit mehr und genauere Informationen
befördert werden, als dies mit konventionellen Mitteln der Fall war.
In Hinkunft wird daher jedes Versteigerungsobjekt auch durch eine
abrufbare Kurzfassung des Schätzgutachtens, einen Lageplan, einen
Grundriss sowie Fotos veranschaulicht. Diese Fülle von Informationen
erlaubt dem Interessenten, sich rasch und bequem fundierte
Entscheidungsgrundlagen zu verschaffen. Bei Gericht kann darüber
hinaus ein ausführliches Gutachten eingesehen werden.
Auch ohne privaten Internetzugang
Personen, die keinen besitzen, können bei
einem beliebigen Bezirksgericht Einsicht in die Ediktsdatei nehmen.
Auch dort sind Einsicht und kurze Auskünfte aus der Datenbank
grundsätzlich gebührenfrei. Böhmdorfer: "Eine moderne Justiz muss
sich an den Bedürfnissen des Bürgers orientieren. Sie muss alle zur
Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, um Strukturen und Abläufe zu
vereinfachen und diese bürgernahe zu gestalten".
(red)