Kärnten
VfGH-Vize Korinek: Urteil ist letztlich zu respektieren
Sachbezogene Kritik selbstverständlich möglich
Wien - Selbstverständlich könne man Erkenntnisse des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auch kritisieren. Aber Kritik müsse
sachbezogen sein und letztlich sein ein Urteil zu respektieren und
zur Kenntnis zu nehmen, erklärte VfGH-Vizepräsident Karl Korinek
Montag in der "ZiB 2" in Sachen Kärntner Ortstafeln. Zur Kritik, der
VfGH entscheide politisch, meinte Korinek: "Das ist leider an der
Tagesordnung bei uns, dass man häufig sagt, eine Entscheidung passt
uns nicht, das muss eine politische Entscheidung gewesen sein". Verfassungsrichter würden natürlich nicht politisch argumentieren,
aber sie hätten relativ häufig in politischen Fragen zu entscheiden.
"Da sind Wertentscheidungen notwendig." Korinek erinnerte daran, dass
z.B. zum Familiensteuererkenntnis "vehemente Kritik von der SPÖ"
gekommen sei. Oder zum Verfahren über "viele Millionen Schilling"
Wahlkampfkostenerstattung für die FPÖ, "das die FPÖ gewonnen hat",
SPÖ und ÖVP dem VfGH politische Entscheidung zu Gunsten der FPÖ
vorgeworfen hätten.
Auch wenn ein Gebiet noch so heikel sei, müsse der VfGH
entscheiden - und könne nicht sagen, "wir suchen eine politische
Lösung". Der VfGH müsse dann nach dem Recht entscheiden. Die
Verfassungsordnung sei dabei der vorgegebene Prüfungsmaßstab und "für
uns Verfassungsrichter nicht zu hinterfragen".
Auf die Frage, ob Verfassungsrichter über Kritik "erhaben" seien,
meinte Korinek: "Verfassungsrichter sind insoweit über jeden Zweifel
erhaben, als ich dort nichts anderes erlebt habe als sehr ernste
Debatte, in den schwierigsten Fragen mit umso mehr Ernsthaftigkeit.
Gerade in dieser Frage (Ortstafeln, Anm.) hat man sich nicht leicht
getan, hat dutzende Stunden diskutiert." (APA)