Wien - Selbstverständlich könne man Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auch kritisieren. Aber Kritik müsse sachbezogen sein und letztlich sein ein Urteil zu respektieren und zur Kenntnis zu nehmen, erklärte VfGH-Vizepräsident Karl Korinek Montag in der "ZiB 2" in Sachen Kärntner Ortstafeln. Zur Kritik, der VfGH entscheide politisch, meinte Korinek: "Das ist leider an der Tagesordnung bei uns, dass man häufig sagt, eine Entscheidung passt uns nicht, das muss eine politische Entscheidung gewesen sein". Verfassungsrichter würden natürlich nicht politisch argumentieren, aber sie hätten relativ häufig in politischen Fragen zu entscheiden. "Da sind Wertentscheidungen notwendig." Korinek erinnerte daran, dass z.B. zum Familiensteuererkenntnis "vehemente Kritik von der SPÖ" gekommen sei. Oder zum Verfahren über "viele Millionen Schilling" Wahlkampfkostenerstattung für die FPÖ, "das die FPÖ gewonnen hat", SPÖ und ÖVP dem VfGH politische Entscheidung zu Gunsten der FPÖ vorgeworfen hätten. Auch wenn ein Gebiet noch so heikel sei, müsse der VfGH entscheiden - und könne nicht sagen, "wir suchen eine politische Lösung". Der VfGH müsse dann nach dem Recht entscheiden. Die Verfassungsordnung sei dabei der vorgegebene Prüfungsmaßstab und "für uns Verfassungsrichter nicht zu hinterfragen". Auf die Frage, ob Verfassungsrichter über Kritik "erhaben" seien, meinte Korinek: "Verfassungsrichter sind insoweit über jeden Zweifel erhaben, als ich dort nichts anderes erlebt habe als sehr ernste Debatte, in den schwierigsten Fragen mit umso mehr Ernsthaftigkeit. Gerade in dieser Frage (Ortstafeln, Anm.) hat man sich nicht leicht getan, hat dutzende Stunden diskutiert." (APA)