Sachverhaltsdarstellung: Landeshauptmann Haider hat angekündigt, den Spruch des Verfassungsgerichtshofs zum Ortstafelgesetz zu verhindern. Er hat den Präsidenten des Gerichtshofs beschimpft und seinen Rücktritt gefordert. Haider hat eine (illegale) Volksbefragung zu diesem Spruch angedroht und macht insgesamt Äußerungen, die geeignet sein könnten, die Autorität des Verfassungsgerichtshofes infrage zu stellen und in Kärnten ein Klima der Verhetzung und Gewalt wie beim "Ortstafelsturm" 1972 zu begünstigen. Juristen machen daher auf § 250 Strafgesetzbuch ("Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs") aufmerksam: "Wer es unternimmt, den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung, die Bundesregierung, einen Landtag, eine Landesregierung, den Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichtshof oder den Obersten Gerichtshof mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder zu hindern, ihre Befugnisse überhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuüben, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen." (DER STANDARD, Print vom 19.12.2001)