Deutschland: Prostituierte künftig rechtlich und sozial besser gestellt
Sittenwidrigkeit in Deutschland aufgehoben
Redaktion
,
Berlin - Prostituierte werden ab dem kommenden Jahr in
Deutschland rechtlich und sozial besser gestellt. Nach Zustimmung des
Bundestags ließ am Donnerstag auch der Bundesrat die Neuregelungen
passieren. Damit haben Huren künftig Anspruch auf Pflichtversicherung
in der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Außerdem können die rund 400.000 Prostituierten in Deutschland in
Zukunft ihr Entgelt gerichtlich einklagen. Der Vermittlungsausschuss
von Bundestag und Bundesrat räumte dem Freier mehr Rechte ein als
zunächst geplant. Das Prostituiertengesetz sah ursprünglich vor, dass
er vor Gericht nur vorbringen kann, nicht bezahlt zu haben, weil die
verabredete Dienstleistung nicht erbracht worden sei. Jetzt kann er
auch einwenden, die Forderung der Prostituierten sei bereits
beglichen oder verjährt.
Mit dem nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz wird die
Sittenwidrigkeit der Prostitution aufgehoben. Prostitution und deren
Förderung ist nicht mehr strafbar, wenn sie ohne Zwang ausgeübt wird.
Die Regelungen gelten sowohl sowohl für Selbstständige als auch für
abhängig Beschäftigte in Bordellen. (APA/AP)
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