Alltag
Schuldsprüche für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Angeklagter: "Es war eine lustige G'schicht"
Wien - Als "lustige G'schicht" versuchten zwei Gendarmen
jenen Vorfall darzustellen, der sich am 13. Jänner 2000 auf dem
Gendarmerieposten Berg abspielte. Nachdem sich die Beamten am PC
Pornoseiten angesehen hatte, luden sie eine 32-jährige Kollegin auf
einen Kaffee im Sozialraum ein, wo sie mit Handschellen an einen
Sessel gefesselt und unsittlich berührt wurde. Das Wiener
Oberlandesgericht bestätigte am Donnerstag die Schuldsprüche,
die im vergangenen Februar das Landesgericht Korneuburg über die 37
bzw. 39 Jahre alten Gendarmen gefällt hatte. Der Berufungssenat verwarf die dagegen
eingebrachten Rechtsmittel. Damit bleibt es bei den zehn bzw. drei
Monaten bedingter Haft wegen geschlechtlicher Nötigung.
"Eine Riesenhetz"
"Es war von Anfang an für alle eine Riesenhetz", hatten sich die
Beschuldigten in ihrer Verhandlung verantwortet. Die Beamtin verließ
allerdings mit Tränen im Gesicht den Gerichtssaal. Sie hatte die
Übergriffe zunächst aus Scham verschwiegen. Erst eine interne
Untersuchung brachte das Ganze ans Tageslicht. Die Beamten wurden
darauf vom Dienst suspendiert.
Zweiter Fall: im Blumenladen
Kein angenehmes Betriebsklima herrschte in einem
Wiener Blumenladen. Ein dort beschäftigter Arbeiter machte den
Verkäuferinnen das Leben schwer. "Der Herr weiß nicht, wie man mit
Kolleginnen umzugehen hat. Die Intimsphäre wurde überschritten",
berichtete am Donnerstag eine von ihnen im Wiener
Straflandesgericht. Der 37 Jahre alte Mann wurde wegen versuchter
geschlechtlicher Nötigung rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter
Haft verurteilt.
Ordinäre Witze als Anfang
Zunächst fiel der Arbeiter unangenehm auf, indem er den Frauen
ordinäre Witze erzählte. Danach fielen zweideutige Sätze wie "Dich
krieg ich schon noch ins Bett!" oder "Du passt nicht zu deinem Mann.
Zieh doch zu mir!" In mehreren Fällen wurde der 37-Jährige dann auch
zudringlich: Er drängte die Frauen in ein Eck, umarmte sie von
hinten, tastete sie ab. "Zufällige Berührungen" standen angeblich auf
der Tagesordnung.
Verwarnung der Firmenleitung
Nach mehreren Beschwerden wurde der 37-Jährige von der
Firmenleitung verwarnt. Das änderte vorerst nicht viel. Zwei
Mitarbeiterinnen kündigten von sich aus, weil sie die
Arbeitsbedingungen satt hatten. Nach dem letzten Vorfall - der Mann
packte eine Kollegin an den Handgelenken, umklammerte sie und griff
ihr auf die Brust - wurde er allerdings fristlos entlassen.
Staatsanwalt: "Er geht einfach ein bisschen zu weit"
"Er ist ein Grapscher. Er geht einfach ein bisschen zu weit",
meinte jetzt Staatsanwalt Hans-Christian Leiningen-Westerburg. Obwohl
der Mann alles abstritt und von einer seitens der Firma inszenierten
Intrige sprach, nahm er nach Rücksprache mit seinem Anwalt das Urteil
an.
(APA)