Energiemarkt
Wienstrom lässt Kunden im Dunkeln tappen
Herkunft des Stromes ist nicht nachweisbar
Wien - Wienstrom führt ihre
Kunden bei der Kennzeichnung der Herkunft des Stromes an der Nase herum. Zwar
wird der Anteil der Atomenergie mit null angegeben, einen
Nachweis könnte der Versorger aber nicht erbringen: Wien
hat - ebenso wie das Land
Salzburg - nämlich noch immer keine Kennzeichnungsverordnung erlassen, wie gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Stromgesetz
Elwog vorgesehen, bestätigt
Österreichs oberster Stromregulator Walter Boltz.
"Es gibt kein Instrumentarium für das Labelling, die Wiener bewegen sich im rechtsfreien Raum. Die ausgewiesenen Zahlen sind reine Beliebigkeit". Dem Chef der E-Control selbst sind die Hände gebunden, dagegen vorzugehen,
weil die Stromkennzeichnung
ebenso Landessache ist wie
etwa Öko-Zuschläge. Dazu
kommt, dass es für den Beschluss der Kennzeichnungsverordnung keine Frist gibt.
Seit Oktober 2001 müssen alle
Stromhändler, die in Österreich an Endkunden liefern,
den Anteil von Atom-, Kohle-,
Wasser- und Ökostrom auf der
Stromrechnung ausweisen.
Um Etikettenschwindel zu
verhindern, müssen die Angaben der Lieferanten durch
gerichtlich zertifizierte Sachverständige bestätigt werden.
Derzeit gibt es in Österreich je
nach Ländern zwei Ansätze:
Produktlabelling, sprich die
Stromfirmen weisen die Anteile der verschiedenen Energieträger entsprechend der Erzeugung und dem Einkauf
aus. Die zweite Möglichkeit ist
das Händlerlabelling: Hier erfolgt die Zuordnung nach der
insgesamt zugekauften Energie. "Während die großen Anbieter die Kennzeichnung
durch die Gründung von
Töchtern umgehen, die jeweils sortenrein einkaufen,
sind die kleinen Firmen benachteiligt", erläutert Boltz.
Beispiel: Wien Strom plant die
Gründung einer Gesellschaft,
die "Naturstrom" produzieren
und vermarkten soll.
Föderale Auswüchse