EU
EU verabschiedet Liste mit Terror-Organisationen
42 Personen und Gruppen sollen nun gemeinschaftlich bekämpft werden
Brüssel/Madrid - Die Europäische Union hat eine
umfangreiche Liste mit Namen von Terroristen und terroristischen
Organisationen verabschiedet. Die baskische Untergrundorganisation
ETA steht dabei deutlich im Vordergrund der insgesamt genannten 42
Personen und Gruppen, deren Vermögen nun eingefroren wird und die
gemeinschaftlich bekämpft werden sollen. Auf der am Freitag in
Brüssel veröffentlichten Liste stehen neben der ETA auch die irische
Untergrundorganisation CIRA (Continuity Irish Republican Army) sowie
die radikalislamischen Palästinenserorganisationen Hamas und
Islamischer Dschihad. Auf Druck der Regierung in Madrid wurden auch einige andere
baskische sowie linksextreme spanische Gruppen in die Aufstellung
aufgenommen. Die Liste, die allein 21 ETA-Aktivisten benennt, soll
nach den Angaben mindestens einmal pro Halbjahr überprüft und
gegebenenfalls aktualisiert werden.
Politischer Fortschritt
"Die Liste bedeutet einen enormen politischen Fortschritt", sagte
Mariano Rajoy, Innenminister Spaniens, das im ersten Halbjahr 2002
die EU-Ratspräsidentschaft innehaben wird. "Sie bestätigt auf
europäischer Ebene, was wir in Spanien schon längst gewusst haben,
nämlich dass Terrororganisationen nicht nur aus Revolverschützen
bestehen, sondern auch aus deren Helfern und den Gruppen im Umfeld."
Die Liste ist eine direkte Folge der Flugzeug-Attentate in den USA
am 11. September, nach denen die Europäische Union die Bekämpfung des
Terrorismus zu einem ihrer vorrangigen Ziele erklärt hatte. In dem
jetzt verabschiedeten gemeinsamen Standpunkt des EU-Rates wird
angeordnet, "Gelder und sonstige Vermögenswerte oder wirtschaftliche
Ressourcen" der auf der Liste stehenden Personen und Gruppen
einzufrieren und bei der "Prävention und Bekämpfung von
Terroranschlägen" möglichst weitgehende Amtshilfe zu leisten.
Zuvor hatten sich die 15 EU-Mitgliedsländer im Dezember auf
Definitionen für Terrorismus sowie terroristische Vereinigungen und
Handlungen geeinigt. Zu terroristischen Akten werden danach unter
anderem Attentate, Entführungen oder Geiselnahmen, das Kapern von
Flugzeugen, Schiffen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln mit
dem Ziel gezählt, "ein Land oder eine internationale Organisation
ernsthaft zu schädigen". (APA/dpa)