Inland
Meisterprüfung soll künftig auch ohne Lehre möglich sein
Erreichen der Volljährigkeit soll die einzige Bedingung für den Antritt sein
Wien - Bei den Verhandlungen über eine neue Gewerbeordnung
ist offenbar ein Durchbruch geglückt, in den ersten Jännerwochen soll
der Entwurf in die begutachtung geschickt werden. Dies erklärt
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) gegenüber der Tageszeitung
"Die Presse" (Samstag-Ausgabe). Während die Meisterprüfung weiterhin Voraussetzung für den Zugang
zu vielen Berufen bleibt, werden demnach die Bestimmungen für die
Meisterprüfung selbst deutlich gelockert: Das Erreichen der
Volljährigkeit soll künftig die einzige Bedingung für den Antritt
sein.
Lediglich in einigen Bereichen, in denen die Gefährdung der
Gesundheit vermieden werden müsse, sei auch ein Praxisnachweis
notwendig, so der Minister im Gespräch mit der "Presse". Neben dem
Fortbestand der Meisterprüfung wird es auch in einem anderen Punkt
keine radikalen Veränderungen geben: Die Liste der so genannten
gebundenen Gewerbe soll nur leicht gestrafft werden. Er wolle "im
Sinne einer konsensfähigen Regelung" auf die Streichung des einen
oder anderen Gewerbes verzichten, erklärt Bartenstein. (APA)