Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss im Zuge seiner Entscheidung, ob angesichts der Vorwürfe von LH Jörg Haider (F) in Sachen Ortstafel-Erkenntnis ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidenten Ludwig Adamovich eingeleitet wird, auch einige Rechtsfragen klären. Die schwierigste sei wohl, was über die Entscheidung veröffentlicht werden darf, erklärte VfGH-Vizepräsident Karl Korinek. Nicht zuletzt deshalb könnte es nötig sein, dass die Verfassungsrichter ihre morgen, Samstag, beginnende Sitzung am Sonntag fortsetzen müssen. Konkret muss der VfGH entscheiden, ob die Regelungen zu den Disziplinarverfahren gegen Richter auch für den VfGH gelten. Diese Bestimmungen des Richterdisziplinarrechts sehen "ganz strenge Veröffentlichungsverbote" vor, erklärte Korinek. Transparenz Wenn es überhaupt möglich ist, möchte Korinek sofort mit der "vollen Entscheidung" an die Öffentlichkeit gehen und nicht vorerst mit einer Kurzfassung, "damit die Diskussion darüber möglichst sachlich ist". Die volle Entscheidung in schriftlicher Ausführung werde aber sicherlich nicht vor Montag vorliegen. Schließlich werde es in diesem Fall, anders als üblicherweise in Verfahren beim VfGH, keinen Entwurf für die Erledigung geben, weil ja der Generalprokuratur seine Stellungnahme erst morgen abgeben wird. Zugestellt wird die Entscheidung des VfGH, ob ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wird, nur dem Präsidenten Adamovich. Dem Generalprokurator Friedrich Hauptmann wird sie zur Kenntnis gebracht. Haider ist nicht Partei in dem Verfahren. (APA)