Kärnten
Eine Frage der Geheimhaltung
Verfassungsrichter tagen zu Adamovich
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss im Zuge seiner
Entscheidung, ob angesichts der Vorwürfe von LH Jörg Haider (F) in
Sachen Ortstafel-Erkenntnis ein Amtsenthebungsverfahren gegen
Präsidenten Ludwig Adamovich eingeleitet wird, auch einige
Rechtsfragen klären. Die schwierigste sei wohl, was über die
Entscheidung veröffentlicht werden darf, erklärte VfGH-Vizepräsident
Karl Korinek. Nicht zuletzt deshalb könnte es nötig sein, dass die
Verfassungsrichter ihre morgen, Samstag, beginnende Sitzung am
Sonntag fortsetzen müssen. Konkret muss der VfGH entscheiden, ob die Regelungen zu den
Disziplinarverfahren gegen Richter auch für den VfGH gelten. Diese
Bestimmungen des Richterdisziplinarrechts sehen "ganz strenge
Veröffentlichungsverbote" vor, erklärte Korinek.
Transparenz
Wenn es überhaupt möglich ist, möchte Korinek sofort mit der
"vollen Entscheidung" an die Öffentlichkeit gehen und nicht vorerst
mit einer Kurzfassung, "damit die Diskussion darüber möglichst
sachlich ist". Die volle Entscheidung in schriftlicher Ausführung
werde aber sicherlich nicht vor Montag vorliegen. Schließlich werde
es in diesem Fall, anders als üblicherweise in Verfahren beim VfGH,
keinen Entwurf für die Erledigung geben, weil ja der
Generalprokuratur seine Stellungnahme erst morgen abgeben wird.
Zugestellt wird die Entscheidung des VfGH, ob ein
Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wird, nur dem Präsidenten
Adamovich. Dem Generalprokurator Friedrich Hauptmann wird sie zur
Kenntnis gebracht. Haider ist nicht Partei in dem Verfahren. (APA)