Klagenfurt - Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat eine gegen Landeshauptmann Jörg Haider (F) im Zusammenhang mit dem VfGH-Erkenntnis zu den zweisprachigen 0rtstafeln in Kärnten eingebrachte Anzeige in einem Teil zurückgelegt und das Verfahren eingestellt. Dies bestätigte Behördenleiter Dietmar Pacheiner am Freitag. Der verbleibende Teil wurde an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten . Das Österreichische Volksgruppenzentrum und der ehemalige Slowenen-Funktionär und Grün-Abgeordnete Karel Smolle hatten am 19. Dezember 2001 im Zusammenhang mit dem wenige Tage zuvor ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Darin wird dem Landeshauptmann u.a. vorgeworfen, zum "allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz aufzufordern" sowie mit der angestrebten Volksbefragung gegen die so genannte Staatszielbestimmung des Art. 8 Abs. 2 B-VG zu verstoßen. "Zugehörigkeit zu einer staatsfeindlichen Verbindung" Seitens der Staatsanwaltschaft wurde festgestellt, dass sie die vom Österreichischen Volksgruppenzentrum und von Smolle erstattete Anzeige "hinsichtlich des Vorwurfs der Zugehörigkeit zu einer staatsfeindlichen Verbindung" nach Paragraf 90 Abs 1. Strafprozessordnung zurückgelegt habe. Ein Strafverfahren könne nur bei Vorliegen von genügend Gründen veranlasst werden. (APA)