Haider versus Höchstgericht: ein Fall für den obersten Staatsanwalt der Republik Österreich. Ein Fall für Generalprokurator Friedrich Hauptmann. Seine juristische Stellungnahme war die Basis für die Verfassungsrichter, kein Amtsenthebungsverfahren gegen ihren Präsidenten Ludwig Adamovich einzuleiten.

Ja, es war ein "einzigartiger Fall", sagt der 63-jährige Spitzenjurist über den publicityträchtigen Fall, der ihn etwas unvermittelt in das Licht der Öffentlichkeit katapultiert hat. Etwas, das der laut Eigeneinschätzung "zurückhaltende und eher ruhige Mensch" ganz und gar nicht schätzt: "Ich bin froh, wenn das vorbei ist und wieder Ruhe einkehrt. Die Rolle des strahlenden Helden liegt mir nämlich gar nicht." Viel lieber verweist er auf eine "gewisse Gelassenheit" als persönliche Stärke.

Sein "Rollenverständnis" als Generalprokurator umschreibt der gebürtige Wiener als "eine Art Ombudsmann", der für die Wahrung der Gesetze verantwortlich ist. Wobei er nicht oberster Ankläger, sondern oberster Staatsanwalt der Republik Österreich sei. Sein Themenfeld sei ein "buntes Gemisch". Er kann jeden Beschluss eines Strafgerichtes prüfen, ob dagegen Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen ist, weil geltende Gesetze verletzt worden sind. Zu seinen Agenden gehören auch Auslieferungsfälle und Widerrufsentscheidungen nach bedingten Strafen.

Der Mann an der Spitze dieser Rechtsbehörde fasste - vom Elternhaus juristisch unvorbelastet - die Abzweigung zur Juristenlaufbahn bereits in der Mittelschule ins Auge. "Schon damals habe ich eine Vorliebe für Rechtsberufe gehabt", erklärt der Jurist seine Berufswahl. Nach nur vier Jahren promovierte er 1960 an der Universität Wien. Auf einen Zwischenstopp beim Bundesheer folgten vier Jahre Gerichtspraxis und danach die Ernennung zum Richter.

Nach vier richterlichen Wanderjahren "als Sprengelrichter der alten Prägung" durch Wien und Niederösterreich wechselte der ambitionierte Jungrichter 1968 "auf die juristische Überholspur" - in die Staatsanwaltschaft. Diese wäre nämlich damals "ehrlich gesagt aus Karrieregründen der vorgezeichnete Weg für junge Richter gewesen", erklärt Hauptmann. 1982 stieg er in die Generalprokuratur ein, deren Spitze er schließlich am 1. Jänner 2000 erklommen hat.

Der seit zwei Jahren verwitwete Chefstaatsanwalt hat selbst "keine Juristendynastie begründet", seine drei Söhne habe die Werbung mehr gereizt. Privat "bemüht" sich Hauptmann, seinen zwei Enkelkindern ein "aktiver Großvater" zu sein. Neben Theater und Literatur "gehört ein Waldlauf einmal die Woche dazu". Skifahren war er auch in Kärnten. Heuer wieder? "Ich habe keine Sorge, dass ich dort mit Aufenthaltsverbot belegt werde", lacht er.

(DerStandard,Print-Ausgabe,9.1.2002)