Luxemburg - Bürger auch aus anderen Staaten der Europäischen Union können sämtliche Vorteile beanspruchen, die sich aus zwischenstaatlichen Abkommen mit Ländern außerhalb der EU ergeben. Das hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und so die Mobilität der Unions-Bürger erleichtert. Nach dem Urteil bekommt eine Lehrerin, die in Frankreich, der Schweiz und Italien gearbeitet hat, nun auch aus Italien eine Rente. Eine geborene Italienerin mit französischer Staatsangehörigkeit hatte die Lehrerin in den drei Ländern jeweils Beiträge in die Rentenkassen gezahlt. Seit ihrer Pensionierung erhält sie Renten aus Frankreich und der Schweiz. Die italienischen Behörden verweigerten dagegen die Zahlungen, weil sie auch unter Berücksichtigung der französischen Zeiten nicht die notwendigen Mindest-Beitragszeiten erreicht habe. Das italienisch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen sehe zwar die gegenseitige Anrechnung von Rentenbeiträgen vor, das gelte aber nicht für eine Französin. Der EuGH verwarf dies als unzulässige Benachteiligung wegen der Staatsangehörigkeit. Die Gleichbehandlung aller Unions-Bürger sei ein "fundamentaler Grundsatz" europäischen Rechts, betonten die Luxemburger Richter. Dieser beziehe sich auch auf zwischenstaatliche Abkommen mit Nicht-EU-Ländern. Mögliche Ausnahmen könnten nicht mit finanziellen Lasten begründet werden. (APA)