Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: APA/Artinger
Wien - Der Frau Chefin ist das jetzt unangenehm. Schließlich ist sie keine Verweigererin. "Bestimmt nicht." Sie will aber auch ihre Gäste nicht vor den Kopf stoßen. "Das sind viele ältere Leute. Die haben da ein bisserl Angst." Wiederum andererseits wäre es doch werbetechnisch gut, in den Medien zu stehen. Aber ob der Kaffeesiederverband es goutieren würde, wenn ein namhaftes Kaffeehaus seinen Keller als eurofreie Zone deklariert? Überhaupt: "Ist das nicht illegal?" Die Frau Chefin seufzt und fragt ihren Mann. "Wissen S' was? Einigen wir uns auf ,ein Traditionscafé'." Ebenjenes führt die Frau Chefin nämlich. Und so, wie das Lokal aus der Kaffeehauslandschaft seiner Stadt nicht wegzudenken ist, ist auch die Kegelbahn im Keller eine Institution: Hinter einer Schiebetür neben dem Eingang zur Küche führt eine schmale Stiege zu zwei verschieden langen, alten Kegelbahnen - mit Münzbetrieb. Zehn-Schilling-Jeton Zehn Schilling verlangt der Automat. Gut 40 Jahre ist er alt. Und das Zahlungsmittel wird sich nicht ändern, betont die Frau Chefin: Im Kegelkeller wird der alte Zehner in Zukunft als Jeton gehandelt. Zum exakten Wechselkurs, also um 73 Cent. Dass sich das wie ein Lauffeuer in der Stadt herumsprechen würde, erstaunt die Frau Chefin einigermaßen. Und macht ihr Kopfzerbrechen: "Kann uns da wer Probleme machen?" Andere Bedenken wischt sie resolut zur Seite. "Die Zehner werden uns sicher nie ausgehen. Wir haben nicht wirklich gesammelt, die sind einfach da - und werden ja auch nicht weniger, weil wir sie ja auch nur zum Kegeln herausgeben." Natürlich habe man einen Umbau der alten Anlage überlegt. "Aber wozu? Das kostet viel und würde das Kegeln für die Kunden teurer machen, obwohl wir damit trotzdem kein Geschäft machen. Und gerade unsere älteren Stammgäste fühlen sich mit dem Schilling wohler." Nicht verboten Die Befürchtungen, mit der Weiterverwendung der alten Zehn-Schilling-Münzen gegen Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen, sind allerdings grundlos. Das bestätigt auch die Rechtsabteilung der Nationalbank: Ende Februar ende die Zeit, in der der Schilling als Zahlungsmittel gültig ist - was man danach mit übrig gebliebenen Münzen mache, sei jedermanns persönliche Sache. Dass die Nationalbank weiterhin Schillinge annehmen wird, ändere daran nichts. Auch die Verwendung als Jetons sei daher nicht nur legitim, sondern, so der nicht juristische Nachsatz, "in so einem Fall auch charmant". Ganz ohne juristisches "aber" geht es aber denn doch nicht: Was im Kegelkeller niemanden stört, würde "im großen Rahmen" sehr wohl Konsequenzen haben. (DER STANDARD, Printausgabe 19./20.01.2002)