Inland
Unireform: Grazer Juristin fürchtet Beschneidung von Frauenrechten
Staatspreisträgerin Ulrich: "Einspruchsrechte bei Diskriminierungsverdacht muss erhalten bleiben"
Graz - Ende Februar soll der Gesetzesentwurf zur
Vollrechtsfähigkeit der Universitäten in Begutachtung gehen. Nun
meldet die Grazer Juristin und jüngst ernannte Staatspreisträgerin
für Geschlechterdemokratie, Silvia Ulrich, Bedenken hinsichtlich einer Beschneidung des Diskriminierungsschutzes
für Frauen an den Universitäten an. Die Furcht Ulrichs gründet auf
dem Umstand, dass laut dem ministeriellen Diskussionspapier die so
genannten universitären Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen in
ihren Rechten eingeschränkt werden. "Mit der Einrichtung der Arbeitskreise und der Möglichkeit, bei
Verdacht auf geschlechtsspezifische Diskriminierung in einem
Berufungsverfahren einen Einspruch mit aufschiebender Wirkung
einbringen zu können, hatten wir ein hervorragendes Instrumentarium,
um der Diskriminierung von Frauen an den Universitäten einen Riegel
vorzuschieben", so Ulrich. Laut dem Diskussionspapier soll der
Arbeitskreis zwar erhalten bleiben, aber im Personalverfahren nur
noch ein Informationsrecht haben. Entsprechend soll auch das Recht
auf Einspruch und Aufsichtsbeschwerde mit aufschiebender Wirkung
fallen. Dieses Rechtsmittel konnte zur Geltung kommen, wenn ein
begründeter Verdacht auf geschlechterspezifische Diskriminierung in
einem Besetzungsverfahren vorlag. Rund ein Dutzend Mal ging in den
letzten zehn Jahren in solchen Fällen alleine von Graz aus eine
Aufsichtsbeschwerde an das Ministerium.
Eingriff nicht mehr möglich
Durch den Wegfall von Einspruch- und Aufsichtsbeschwerde würde dem
Arbeitskreis das Mittel entzogen, Entscheidungen zu verändern, bevor
sie vollzogen werden. "Der rechtzeitige Eingriff in ein
Personalverfahren ist nicht mehr möglich", so Ulrich. Ohne Einsicht
in die Akten würden die seit 1990 an jeder österreichischen
Universität eingerichteten Arbeitskreise ihre Einwände auch nicht
mehr ausreichend begründen können.
"Das Gender Mainstreaming, zu dem sich die Bundesregierung
verpflichtet hat, wird hier überhaupt nicht ernst genommen",
kritisiert Ulrich. Im Rahmen des Gender Mainstreaming sollten
Reformen, noch bevor sie durchgeführt werden, hinsichtlich der
Auswirkungen auf die Geschlechtergleichheit untersucht werden. "Ich
hoffe, dass die Ministerin die Redaktoren des Papiers dazu bewegen
kann, diese Defizite auszugleichen und das bisherige Niveau zu
sichern", so Ulrich. "Sonst würde es ja bedeuten, dass etwas, das wir
vor Jahren implementiert haben und das sich auch im internationalen
Vergleich bewährt hat, rückgebaut wird, und wir in unserer
Rechtskultur um fast zehn Jahre zurückrutschen", bekräftigte die
Rechtswissenschafterin. (APA)