Graz - Ende Februar soll der Gesetzesentwurf zur Vollrechtsfähigkeit der Universitäten in Begutachtung gehen. Nun meldet die Grazer Juristin und jüngst ernannte Staatspreisträgerin für Geschlechterdemokratie, Silvia Ulrich, Bedenken hinsichtlich einer Beschneidung des Diskriminierungsschutzes für Frauen an den Universitäten an. Die Furcht Ulrichs gründet auf dem Umstand, dass laut dem ministeriellen Diskussionspapier die so genannten universitären Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen in ihren Rechten eingeschränkt werden. "Mit der Einrichtung der Arbeitskreise und der Möglichkeit, bei Verdacht auf geschlechtsspezifische Diskriminierung in einem Berufungsverfahren einen Einspruch mit aufschiebender Wirkung einbringen zu können, hatten wir ein hervorragendes Instrumentarium, um der Diskriminierung von Frauen an den Universitäten einen Riegel vorzuschieben", so Ulrich. Laut dem Diskussionspapier soll der Arbeitskreis zwar erhalten bleiben, aber im Personalverfahren nur noch ein Informationsrecht haben. Entsprechend soll auch das Recht auf Einspruch und Aufsichtsbeschwerde mit aufschiebender Wirkung fallen. Dieses Rechtsmittel konnte zur Geltung kommen, wenn ein begründeter Verdacht auf geschlechterspezifische Diskriminierung in einem Besetzungsverfahren vorlag. Rund ein Dutzend Mal ging in den letzten zehn Jahren in solchen Fällen alleine von Graz aus eine Aufsichtsbeschwerde an das Ministerium. Eingriff nicht mehr möglich Durch den Wegfall von Einspruch- und Aufsichtsbeschwerde würde dem Arbeitskreis das Mittel entzogen, Entscheidungen zu verändern, bevor sie vollzogen werden. "Der rechtzeitige Eingriff in ein Personalverfahren ist nicht mehr möglich", so Ulrich. Ohne Einsicht in die Akten würden die seit 1990 an jeder österreichischen Universität eingerichteten Arbeitskreise ihre Einwände auch nicht mehr ausreichend begründen können. "Das Gender Mainstreaming, zu dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat, wird hier überhaupt nicht ernst genommen", kritisiert Ulrich. Im Rahmen des Gender Mainstreaming sollten Reformen, noch bevor sie durchgeführt werden, hinsichtlich der Auswirkungen auf die Geschlechtergleichheit untersucht werden. "Ich hoffe, dass die Ministerin die Redaktoren des Papiers dazu bewegen kann, diese Defizite auszugleichen und das bisherige Niveau zu sichern", so Ulrich. "Sonst würde es ja bedeuten, dass etwas, das wir vor Jahren implementiert haben und das sich auch im internationalen Vergleich bewährt hat, rückgebaut wird, und wir in unserer Rechtskultur um fast zehn Jahre zurückrutschen", bekräftigte die Rechtswissenschafterin. (APA)