Düsseldorf - Der Streit um die Verwertungsrechte an einem Stahlrohrhocker des Bauhaus-Künstlers Marcel Breuer (1902-1981) ist in die zweite Runde gegangen. Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf begann am Dienstag das Berufungsverfahren in dem Fall. Die niedersächsische Möbelfirma tecta aus Lauenförde will mit Hilfe des Gerichts der Firma L. & C. Stendal Metallmöbel GmbH aus Sachsen-Anhalt die Produktion des Hockers untersagen. Im April vergangenen Jahres war tecta mit einer Klage vor dem Düsseldorfer Landgericht gescheitert. Das Gericht hatte damals die Klage zurückgewiesen, weil die von tecta vorgelegten Unterlagen keine Urhebernutzungsrechte für die Firma ergeben hatten. Mit der Frage, ob es sich bei dem 1926 von Breuer entworfenen Hocker um Kunst handelt, die vom Urheberrecht geschützt wird, hatte sich das Gericht nicht befasst. Während tecta in der zweiten Instanz neue Verträge vorlegen will, beruft sich die Stendaler Firma auf ein Gutachten der Stiftung Bauhaus Dessau. Danach ist der Hocker Breuers ein Industrieprodukt und frei von jeglichen Rechten. Sollte es dennoch Ansprüche geben, argumentiert die Stendaler Firma, dann habe die Stadt Dessau Urheberrechte, weil die Künstler am Bauhaus städtische Angestellte gewesen seien. (APA)