Einkommen
"Doppelgleisigkeit beim Konsumentenschutz muss fallen"
WKÖ-Generalsekretärs- stellvertreter hält Entwurf für brauchbare Basis
Wien - Der Generalsekretärsstellvertreter in der
Wirtschaftkammer Österreich, Reinhold Mitterlehner bezeichnete den
heute vorgelegten Entwurf für eine Gewerbeordnungsnovelle als
"brauchbare und konstruktive Basis". Doppelgleisigkeiten beim
Konsumentenschutz müssten aber fallen, so Mitterlehner.
Wirtschaftsbund-Generalsekretär Karlheinz Kopf bezeichnet den Text
als "gelungenen Balance-Akt zwischen nötigen
Liberalisierungsschritten und der Erhaltung von Qualitätsstandards im
Interesse des Standortes Österreich". Die Österreichische
Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) sorgt sich dagegen um die Qualität der
Lehrlingsausbildung. Das geht aus Aussendungen von Donnerstag
hervor. In der Gesetzesbegutachtung werde die Wirtschaft im Detail
überprüfen, ob tatsächlich praxisgerechte Erleichterungen
vorgeschlagen werden und "ob etwa weitere Präzisierungen und
Verbesserungen bei den Rechten einzelner Branchen notwendig sind", so
Mitterlehner. Ein besonderes Augenmerk werde die Wirtschaftskammer
auch darauf legen, dass die einzelnen Gesetzes- bzw.
Verordnungsbestimmungen unbürokratisch und für den einzelnen
Gewerbetreibenden auch einfach anwendbar sind.
Konsumentenschutzbestimmungen in Ordnung beibehalten
Bei einer ersten Durchsicht des Begutachtungstextes falle auf,
dass komplizierte Konsumentenschutzbestimmungen weiterhin in der
Gewerbeordnung beibehalten werden, obwohl sich im
Konsumentenschutzgesetz schon ähnliche Bestimmungen befinden. Solche
Doppelgleisigkeiten sollten nach Ansicht von Mitterlehner vermieden
werden. Positiv zu bewerten sei die systematische Zusammenfassung der
allgemeinen Rechte jedes Gewerbetreibenden. (APA)