Kärnten
FP-Strutz: Volksbefragung findet statt
SP-Wittmann: Debatte über Nichtigkeit des VfGH durch Kundmachung im Landesgesetzblatt beendet
Klagenfurt/Wien - Für den Kärntner FPÖ-Obmann Martin Strutz ist eine Volksbefragung
zu zweisprachigen Ortstafeln "zwingend durchzuführen". Die
notwendigen Unterschriften würden bereits gesammelt und in der Folge
werde eine Volksbefragung beantragt, stellte er fest. Der Text der Volksbefragung sei von mehreren Verfassungsjuristen
"geprüft und wasserdicht". Die Zuständigkeit für die Volksbefragung
liege ausschließlich in der Landeskompetenz, stellte Strutz fest.
Der Landesparteiobmann kündigte auch an, dass neben dem Land
Kärnten auch die FPÖ-Kärnten an der Sitzung des Volksgruppenbeirates
am 7. Februar d.J. im Bundeskanzleramt nicht teilnehmen werde.
Begründung: Es sei politisch vereinbart, die Frage der weiteren
Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Umsetzung des
VfGH-Erkenntnisses zunächst in Kärnten und dann im Einvernehmen mit
der Volksgruppe zu akkordieren. Erst danach sollen Gespräche auf
Wiener Ebene stattfinden.
Strutz: "Wir halten uns an diese Vereinbarung"
"Wir halten uns an diese Vereinbarung", dazu Strutz. Wenn diese
Vorgangsweise nun von der Volksgruppe einseitig verlassen wird, mache
dies weitere Gespräche am Runden Tisch "sehr, sehr schwierig. Wir
werten dies als eine weitere Brüskierung und einen Vertrauensbruch",
merkte er an.
Für den SPÖ-Verfassungssprecher im Parlament, NRAbg. Peter
Wittmann, ist die Tatsache, dass es dem Land Kärnten eine eigene
Presseaussendung wert ist, um festzustellen, das Erkenntnis des VfGH
im Landesgesetzblatt kundmachen werde, nicht aber die Begründung, in
zweifacher Hinsicht bemerkenswert. Einerseits sei es eine auf das
Gesetz gestützte selbstverständliche Praxis, dass nur der Spruch
eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes im Bundesgesetzblatt
oder im Landesgesetzblatt kundgemacht werde, nicht aber die oft
dutzende Seiten umfassende und keine rechtliche Wirkung erzeugende
Begründung. "Auf der anderen Seite ist mit der Kundmachung des
Erkenntnisses durch Bundesregierung und Landesregierung auch die
unsinnige Debatte über die Nichtigkeit des Urteiles beendet, denn
etwas 'Nichtiges' kann man ja nicht kund machen", sagte Wittmann.
"Es wäre daher klüger gewesen, das Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes von Anfang an zu respektieren, dann hätte
man sich sowohl die Ankündigung erspart, die Begründung nicht
kundzumachen und auch jene Ankündigung, das Erkenntnis selbst kund zu
machen, weil beides im Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit
darstellt", so Wittmann. (APA)