Kärnten
Ortstafel-Erkenntnis ist korrekt
Einstimmiger Beschluss des Volksgruppenbeirates: Urteil muss umgesetzt werden
Wien - Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur
Ortstafelregelung sei "nicht nichtig und nicht falsch" und müsse
deshalb umgesetzt werden. Das beschloss der Volksgruppenbeirat der
Kärntner Slowenen nach Angaben des Vorsitzenden Marjan Sturm am
Donnerstag einstimmig. Der juristische Spielraum sei aber größer als
erwartet, erklärte Sturm nach der Befragung des Verfassungsexperten
Dieter Kolonovits. Eine Volksbefragung sei unter Umständen gesetzeswidrig, sagte
Sturm. Entscheidend sei aber die Fragestellung. Kolonovits
konkretisierte seine Bedenken. Er glaube nicht, dass diese
Volksbefragung in das Wirkungsgebiet des Landes Kärnten fallen würde.
Außerdem dürfe keine Volksbefragung gegen einen Richterspruch
abgehalten werden. Wenn die Kärntner Wahlbehörde die Volksbefragung
dennoch für zulässig erachte, könne das Ergebnis aber immer noch im
Nachhinein angefochten werden. Sturm meinte, er fordere die
Initiatoren jedenfalls auf, das Volksbegehren zu stoppen.
Zur inhaltlichen Vorgabe des VfGH, wonach zweisprachige Ortstafeln
bereits ab einem Minderheitenanteil von mehr als zehn Prozent über
einen längeren Zeitraum aufzustellen sind, meinte Kolonovits, er gehe
davon aus, dass die Volkszählungsergebnisse ab 1951 herangezogen
werden müssten. Wenn der Durchschnittswert seit 1951 über zehn
Prozent liege, sollten zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden
müssen.
Klare Sache
Der Leiter des Volksgruppenbüros in Kärnten Vladimir Smrtnik
fasste die heutige Sitzung so zusammen: "Juristisch ist die Sache
klar, Probleme gibt es nur, wenn der politische Wille nicht gegeben
ist."
Was die geheime Minderheitenfeststellung betrifft, dürfte diese
rechtlich nicht verhindert werden können, meinte Sturm. Die
Slowenenvertreter lehnen sie aber entschieden ab. Der
Volksgruppenbeirat fordert nun die Bundesregierung auf, alle
statistischen Materialien zur Verfügung zu stellen, sachlich zu
informieren und so zur Schaffung eines konstruktiven und
vertrauenswürdigen Klimas beizutragen. Zur weiteren Information
wurden zwei weitere Sitzungen, eine mit der Volksgruppe der
burgenländischen Kroaten und eine mit allen sechs
Volksgruppenbeiräten vereinbart.
Wann werden zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufgestellt sein?
"Im Jahr 2003", zeigte sich Sturm zuversichtlich. (APA)