Konstanz - Das umfehdete Erbe des Kunstsammlers Gustav Rau soll vorerst aufbewahrt und nicht an UNICEF weiter gegeben werden, hat ein Nachlassgericht in Konstanz am Mittwoch angeordnet: "Der Nachlass ist zu verzeichnen und der Verwahrungsort aller Kunstgegenstände festzuhalten." Zudem machten "der Umfang des Nachlasses, die geführten und derzeit noch laufenden Rechtsstreitigkeiten, die Ungewissheit darüber, wo sich die einzelnen Kunstgegenstände befinden", eine "Kontrolle der Generalbevollmächtigten erforderlich", heißt es weiter. UNICEF werde die im Erbe festgelegten 114 Kunstobjekte der Sammlung Rau sowie zwei Appartements in Monaco vorerst nicht überschrieben bekommen, erklärte das Gericht auf Nachfrage. Auf die ebenfalls umstrittene Schenkung von 622 Kunstwerken Raus an das UN-Kinderhilfswerk im vergangenen September hat die Konstanzer Entscheidung keinen Einfluss. Nach Angaben des Konstanzer Notariats liegen derzeit drei zeitlich hintereinander datierende Testamente vor. "In diesen werden jeweils eine andere Institution zum Erben eingesetzt und die früheren Testamente aufgehoben", erklärte der Nachlassrichter. Er erwartet "umfangreiche Ermittlungen" seiner Behörde vor allem über die Geschäftsfähigkeit des schwer kranken Gustav Rau, der Anfang Jänner in Stuttgart gestorben war. "Diese Ermittlungen werden sich über einen längeren Zeitraum hinziehen", hieß es weiter. Der Konstanzer Steuerberater Ernst Haug soll als Nachlasspfleger einen Erörterungstermin in den kommenden Wochen abstimmen. Der Streit zwischen UNICEF und früheren Schweizer Anwälten des Kunstsammlers Rau zieht sich bereits seit Jahren hin. Schenkung und Erbe Raus an UNICEF werden von Raus früheren Mitarbeitern und Anwälten bestritten, da es unter anderem Zweifel an der damaligen Geschäftsfähigkeit Raus gebe. (APA/dpa)