Kunst
Weiter Erbstreit um Rau-Kunstsammlung
UNICEF muss warten
Konstanz - Das umfehdete Erbe des Kunstsammlers Gustav
Rau soll vorerst aufbewahrt und nicht an UNICEF weiter gegeben
werden, hat ein Nachlassgericht in Konstanz am Mittwoch angeordnet: "Der
Nachlass ist zu verzeichnen und der Verwahrungsort aller
Kunstgegenstände festzuhalten." Zudem machten "der Umfang des Nachlasses, die
geführten und derzeit noch laufenden Rechtsstreitigkeiten, die
Ungewissheit darüber, wo sich die einzelnen Kunstgegenstände
befinden", eine "Kontrolle der Generalbevollmächtigten erforderlich",
heißt es weiter. UNICEF werde die im Erbe festgelegten 114 Kunstobjekte der
Sammlung Rau sowie zwei Appartements in Monaco vorerst nicht
überschrieben bekommen, erklärte das Gericht auf Nachfrage. Auf die
ebenfalls umstrittene Schenkung von 622 Kunstwerken Raus an das
UN-Kinderhilfswerk im vergangenen September hat die Konstanzer
Entscheidung keinen Einfluss.
Nach Angaben des Konstanzer Notariats liegen derzeit drei zeitlich
hintereinander datierende Testamente vor. "In diesen werden jeweils
eine andere Institution zum Erben eingesetzt und die früheren
Testamente aufgehoben", erklärte der Nachlassrichter. Er erwartet
"umfangreiche Ermittlungen" seiner Behörde vor allem über die
Geschäftsfähigkeit des schwer kranken Gustav Rau, der Anfang Jänner
in Stuttgart gestorben war. "Diese Ermittlungen werden sich über
einen längeren Zeitraum hinziehen", hieß es weiter. Der Konstanzer
Steuerberater Ernst Haug soll als Nachlasspfleger einen
Erörterungstermin in den kommenden Wochen abstimmen.
Der Streit zwischen UNICEF und früheren Schweizer Anwälten des
Kunstsammlers Rau zieht sich bereits seit Jahren hin. Schenkung und
Erbe Raus an UNICEF werden von Raus früheren Mitarbeitern und
Anwälten bestritten, da es unter anderem Zweifel an der damaligen
Geschäftsfähigkeit Raus gebe. (APA/dpa)