Der Rechtsstreit zwischen der Österreich-Tochter des italienischen Süßwarenkonzerns Ferrero und der Wiener Online-Firma MediaClan die Internet-Seite "http://www.kinder.at" geht weiter. Nachdem das Handelsgericht Wien Anfang Dezember 2001 in erster Instanz für MediaClan entschieden hat, hat Ferrero nun Berufung gegen das damalige Urteil eingelegt, teilte MediaClan mit. Damit geht das Verfahren in die zweite Instanz. Portalideen Die Wiener Online-Firma will auf der umkämpften Homepage ein Portal für Kinder und Eltern einrichten. Ferrero - Produzent von Süßwaren wie Nutella, Mon Cheri, Ferrero Rocher, Kinder Milchschnitte, Kinder Schokolade Überraschung etc. - hatte Ende November Klage auf Unterlassung eingebracht, mit der Begründung, die Domain stelle eine Verletzung der von Ferrero geschützten Marke "Kinder" dar. Alltagssprache Laut dem Urteil in erster Instanz handelt sich bei "kinder" um ein "Wort der Alltagssprache. "Der hohe Bekanntheitsgrad der Marke 'kinder' vermag nichts daran zu ändern, dass unter 'kinder' in erster Linie junge minderjährige Menschen verstanden werden und nicht Lebensmittel, so die Urteilsbegründung damals. (APA)